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   RG, 13.01.1913 - I 1124/12   

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https://dejure.org/1913,414
RG, 13.01.1913 - I 1124/12 (https://dejure.org/1913,414)
RG, Entscheidung vom 13.01.1913 - I 1124/12 (https://dejure.org/1913,414)
RG, Entscheidung vom 13. Januar 1913 - I 1124/12 (https://dejure.org/1913,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die diebische Wegnahme einer Sache, die von einer Person getragen und ihr unvermutet entrissen wird, notwendig als mit Gewalt gegen die Person verübt anzusehen und als Raub zu bestrafen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 403
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Gewalt wurde als physische Einwirkung des Täters auf das Opfer zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands begriffen (vgl. RGSt 46, 403 ; 56, 87 ).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Damit folgt das Landgericht jedenfalls im Ergebnis lediglich den in RGSt 46, 403 entwickelten rechtlichen Gedankengängen.
  • BGH, 05.12.1961 - 5 StR 516/61
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  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 432/79

    Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl bei aus der Hand Schlagen oder Entreißen

    Eine andere Meinung würdigt diese Fälle rechtlich als Diebstahl in der Erwägung, daß sich die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen und nicht erwarten lasse, nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der (mit der Wegnahme regelmäßig verbundenen) räumlichen Lageveränderung der Sache (der Überwindung ihrer Schwerkraft) erforderlich sei (vgl. RGSt 46, 403 ff; BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger a.a.O. und 15. März 1977 - 5 StR 105/77; Baldus in LK, 9. Aufl. § 249 Rdn. 6; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 249 Rdn. 4; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 249 Rdn. 4).
  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 250/61

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall und wegen Nötigung -

    Es genügt vielmehr, daß ein beabsichtigter und von dem Täter vermuteter Widerstand durch die Gewaltanwendung von vornherein verhindert wird (RGSt 2, 184, 186; 46, 403).
  • BGH, 11.10.1955 - 5 StR 362/55

    Rechtsmittel

    Wäre die Tasche nämlich der Zeugin unversehens und ohne körperliche Einwirkung entrissen worden, ehe sich die Zeugin hätte wehren können, so würde es an einer Gewaltanwendung fehlen (vgl u.a. RGSt 46, 403 ff).
  • BGH, 19.11.1953 - 3 StR 383/53
    Der Begriff der Gewalt ist also nicht verkannt (RGSt 46, 403).
  • BGH, 29.10.1953 - 4 StR 433/53

    Rechtsmittel

    Wo zur Duldung der Wegnahme aber durch Gewalt gegen eine Person genötigt wird, liegt Raub und nicht Diebstahl vor (RGSt 46, 403).
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