Rechtsprechung
RG, 16.09.1913 - II 412/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals, daß die Ubersicht über den Vermögenszustand des Schuldners durch die Mängel der Buchführung wesentlich erschwert ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 311
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …
Das ist dann der Fall, wenn "ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners entweder überhaupt nicht oder doch nur mit erheblichen Schwierigkeiten, unter Aufwendung besonderer Mühen, zu verschaffen vermag" (RGSt 47, 311, 312;… Tiedemann in LK 11. Aufl., § 283 Rdn. 118;… vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 283 Rdn. 24). - BFH, 26.03.1968 - IV 63/63
Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Die Bücher sind aber so auf dem laufenden zu halten, daß sie stets die Lage des Vermögens ersichtlich machen (Urteil des Reichsgerichts II 412/13 vom 16. September 1913, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 47 S. 311); jeder Geschäftsvorfall ist daher sobald es möglich ist, in der Regel sogleich, in den Büchern festzuhalten (…vgl. Baumbach-Duden, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 13. Aufl., Anm. 5 D, § 38).Die Urteile des Reichsgerichts II 412/13; 3 D 1041/38 vom 5. Juni 1939 (RStBl 1939, 1165) sprechen nur davon, daß ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über die Vermögenslage ohne erhebliche Schwierigkeiten müsse verschaffen können.
- BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Es genügt ferner nicht eine bloße Erschwerung der Vermögensübersicht, wenn nur die Bücher einem sachverständigen Dritten erlauben, sich ohne übermäßige Bemühungen darin zurechtzufinden (RGSt 47, 311 f; BGHSt 4, 270, 274) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52].
- BGH, 26.10.1954 - 2 StR 197/54
Rechtsmittel
Das erfüllt den Tatbestand des § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO (RGSt 47, 311). - BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 221/83
Zutreffende Behandlung eines berichtigungsfähigen, aber nicht berichtigten …
Eine Buchführung ist nur dann ordnungsmäßig, wenn zumindest die Grundaufzeichnungen im unmittelbaren zeitlichen Anschluß an die zu buchenden Geschäftsvorfälle vorgenommen werden (RGSt 39, 217, 219; 47, 311, 312, RFH JW 1927, 2649;… Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 283 Rdn. 34;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB 26. Aufl. § 38 Anm. 5 D;… Brüggemann in Großkommentar HGB 3. Aufl. § 38 Rdn. 12;… Kühn/Kutter AO 11. Aufl. § 162 Anm. 2; s, jetzt auch § 146 Abs. 1 AO 1977;… Kühn/Kutter/Hofmann, AO 17. Aufl. § 146 Anm. 3 A c). - BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
Rechtsmittel
Übrigens kommt es nicht darauf an, ob - wie die Zeugin Z. ausgesagt haben soll - die Angeklagte noch einen Überblick über ihr Geschäft hatte; vielmehr ist entscheidend, ob ein sachverständiger Dritter sich ohne übermässige Bemühung in den Geschäftsbuchern der Angeklagten zurechtfinden konnte (RGSt 4, 119, 121; 47, 311; RG DJ 1939, 1779). - BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 165/82
Verbot geschäftsmäßiger Besorgung fremder Steuerangelegenheiten - …
Um diesen Anforderungen zu genügen, muß die Verbuchung alsbald nach dem Geschäftsvorfall erfolgen, da eine spätere Rekonstruktion in vielen Fällen unmöglich oder mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, auf jeden Fall aber die Gefahr von Buchungsfehlern begründet (RGSt 39, 217, 219; 47, 311, 312; jetzt § 43 Abs. 2 HGB). - BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
Rechtsmittel
Eine Buchführung gewährt nicht erst dann keine Übersicht über den Vermögensstand des Gemeinschuldners mehr, wenn die Übersicht unmöglich gemacht ist, sondern schon dann, wenn sie nur unter erheblichem Aufwand an Mühe und Zeit gewonnen werden kann (RGSt 47, 311). - BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung (so BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53; RGSt 47, 311) ist eine Buchführung nicht schon dann unordentlich, wenn die Vermögensübersicht erschwert ist, sondern nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter ohne Hilfe des Pflichtigen den erforderlichen Überblick nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit sich zu verschaffen vermag. - BGH, 10.12.1957 - 5 StR 496/57
Rechtsmittel
Für die Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO würde genügen, wenn ein Sachkundiger die Vermögenslage nur mit Mühe und größerem Zeitaufwande klären könnte (RGSt 47, 311, 312). - BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.01.1954 - 2 StR 354/53
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1953 - 1 StR 776/52
Rechtsmittel