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   RG, 05.05.1914 - II 331/14   

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https://dejure.org/1914,267
RG, 05.05.1914 - II 331/14 (https://dejure.org/1914,267)
RG, Entscheidung vom 05.05.1914 - II 331/14 (https://dejure.org/1914,267)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1914 - II 331/14 (https://dejure.org/1914,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zeugen von Hörensagen; Vernehmung eines Polizeibeamten über die Aussage einer zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Person nach Ausübung dieses Rechtes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 48, 246
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    aa) Das Reichsgericht hat dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend in zahlreichen Entscheidungen die Norm dahin ausgelegt, sie enthalte lediglich ein Verlesungs-, nicht aber ein darüber hinausgehendes Verwertungsverbot (vgl. etwa RG, Urteile vom 1. November 1881 - Rep. 2453/81, RGSt 5, 142, 143; vom 26. Mai 1887 - Rep. 1002/87, RGSt 16, 119, 120; vom 21. November 1901 - Rep. 4486/01, RGSt 35, 5; vom 5. Mai 1914 - II 331/14, RGSt 48, 246; vom 23. Mai 1938 - 2D 188/38, RGSt 72, 221, 222).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Dies bedeutet, dass im Rahmen des § 250 StPO die Vernehmung einer Person, die Beweistatsachen nicht auf Grund eigener unmittelbarer Wahrnehmungen, sondern "vom Hörensagen" bekundet, grundsätzlich unbeschränkt zulässig ist und dass der Tatrichter nicht gegen § 250 StPO verstösst, wenn er sich des mittelbaren Beweises etwa durch die Vernehmung des Polizeibeamten bedient, dem ein Beschuldigter beim Verhör seine unmittelbaren Wahrnehmungen mitgeteilt hat (vgl RGSt 48, 246).
  • BGH, 28.08.1956 - 5 StR 224/56

    Rechtsmittel

    Ihre Vernehmung ist allgemein zulässig, wobei es keinen Unterschied macht, ob der vernommene Zeuge sein Wissen durch mündliche oder schriftliche Mitteilungen der unmittelbaren Wahrnehmungsperson oder, wie hier, durch einen von dieser gefertigten Aktenvermerk erlangt hat (vgl BGH NJW 1952, 153 27 letzter Absatz; RGSt 48, 246).
  • BGH, 22.08.1952 - 4 StR 404/51

    Rechtsmittel

    Diese Art der Beweisführung war zulässig (RGSt 48, 246, BGHSt 1, 373 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51

    Rechtsmittel

    Indessen verbietet § 250 StPO die Vernehmung solcher Zeugen nicht (RGSt 48, 246).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 20/50

    Rechtsmittel

    Dass die Zeugen nicht unmittelbare Tatzeugen waren, sondern lediglich den Bericht E.s über seine Wahrnehmungen wiederzugeben vermochten, dass sie also nur vom Hörensagen die Tatsachen kannten, schliesst die Verwertung ihres Wissens zur Wahrheitsfindung in keiner Weise aus (RGSt 48, 246).
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