Rechtsprechung
RG, 27.02.1917 - V 1/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Erstrebt, wer bessere oder reichlichere Lebensmittel zu erwerben sucht, als ihm nach dem festgestellten Verteilungsplan zustehen, einen Vermögensvorteil auch dann, wenn er den Erwerb zum festgesetzten Höchstpreis machen will? 2. Schwere Urkundenfälschung im Falle der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 50, 277
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15
Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: …
Zwar trifft es zu, dass es im Rahmen von § 41 StGB erforderlich ist, dass der Täter sich bereichert hat oder versucht hat, sich zu bereichern, er also eine günstigere Vermögenslage für sich angestrebt hat (so schon RG, Urteil vom 27. Februar 1917 - V 1/17, RGSt 50, 277, 279). - BGH, 18.11.1971 - 4 StR 368/71
Tatbestandsvoraussetzungen einer schweren räuberischen Erpressung - Der Begriff …
Bereicherung bedeutet Vermögensvorteil, also jede Verbesserung der Vermögenslage, jede Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens (vgl. RGSt 33, 407, 408; 50, 277, 279; BayObLGSt 1955, 8, 14). - BGH, 25.06.1975 - 2 StR 647/74
Zulässigkeit der Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls über eine …
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung einen Vermögensvorteil auch dann angenommen, wenn aufgrund eines erschlichenen Bezugsscheins rationierte Waren zum festgesetzten Höchstpreis erworben werden, weil dieser "regelmäßig hinter dem Gebrauchswert zurückbleibt, wenn Rationierung hinzutritt" (RGSt 50, 277).