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   RG, 23.04.1917 - III 61/17   

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https://dejure.org/1917,404
RG, 23.04.1917 - III 61/17 (https://dejure.org/1917,404)
RG, Entscheidung vom 23.04.1917 - III 61/17 (https://dejure.org/1917,404)
RG, Entscheidung vom 23. April 1917 - III 61/17 (https://dejure.org/1917,404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund eines nach Anhörung aller Beteiligten ohne Widerspruch verkündeten GerichtsBeschlusses statthaft, auch wenn die Benachrichtigung vom Termin nicht nachgewiesen ist? 2. Kann der Täter eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 364
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Die Rechtsprechung hat schon bisher in vergleichbaren Fällen die Möglichkeit ins Auge gefaßt, daß das Recht, sich auf ein Verwertungsverbot zu berufen, verlorengeht, wenn der verteidigte Angeklagte in der tatrichterlichen Verhandlung der Verwertung und der ihr vorangehenden Beweiserhebung nicht widersprochen hat (RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101; BGHSt 1, 284, 286; 9, 24, 8; 31, 140, 145 zur Verwertung von Zeugenaussagen, die unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht nach den §§ 224, 168 c Abs. 5 StPO zustande gekommen sind).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Die Unterstützung muß mindestens versucht worden sein; ihre bloße Vorbereitung genügt nicht (RGSt 50, 364, 365 f; 63, 240, 241; 66, 316, 324; 76, 122 f; BGHSt 2, 375 f; 4, 221, 224).
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Wie das Reichsgericht stets angenommen hat, kann der Täter eines Verbrechens oder Vergehens andere in strafbarer Weise anstiften, ihn zu begünstigen (vgl RGSt 50, 364; 60, 346; 63, 373 [375]) Die Selbstbegünstigung fällt zwar nicht unter § 257 StGB, weil dieser die Begünstigung eines anderen voraussetzt.
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Diese Handlung muß auch an sich geeignet sein, das beabsichtigte Ziel zu erreichen, weil sie nur in diesem Falle ein wirkliches Beistandleisten im Sinne des äußeren Tatbestandes ist (vgl. RGSt 26, 119; 50, 364; 13 15).
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Der Grundsatz, daß der Angeklagte die Geltendmachung bestimmter Mängel der kommissarischen Vernehmung verwirkt , wenn er der Verwertung des Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung nicht widerspricht (vgl. RGSt 4, 301; 50, 364, 365; 58, 100, 101; RG HRR 1933 Nr. 451; BGHSt 1, 284, 286; 9, 24, 28; BGH NJW 1952, 1426), kann auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.
  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Auch ohne diesen ausdrücklichen Verzicht hätte der Angeklagte F. das Rügerecht übrigens dadurch verwirkt, daß weder er noch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung einer Verwertung der Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen K. widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426 Nr. 21; RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auf diesen Verstoß kann aber die Revision nicht gestützt werden, weil in der Hauptverhandlung vom 29. Juli 1953 der Verlesung des Protokolls über die Vernehmung der beiden Kinder des Angeklagten nicht widersprochen und damit zulässigerweise auf die Einhaltung der Vorschriften über die Verständigung vom Vernehmungstermin wirksam verzichtet worden ist (RGSt 50, 364; BGH 1, 284).
  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81

    Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren

    Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben (vgl. RGSt 66, 316, 325/326; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56; Ruß in LK 9. Aufl. § 257 Rdn. 15), so konnte die bloße Behauptung eines solchen Rechts in diesem Schriftsatz ohne eine Trübung der Beweisquelle (vgl. BGH aaO; RGSt 50, 364, 366) durch Vorlegen irreführender Unterlagen den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung nicht begründen.
  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60
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  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 333/63

    Rechtsmittel

    In der Hauptverhandlung am 24. April 1963 hat übrigens weder der Angeklagte noch sein Verteidiger der Verlesung der Vernehmungsniederschrift vom 23. April 1963 widersprochen (vgl. § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 1, 284, 286 [BGH 07.06.1951 - 4 StR 29/51]; BGH NJW 1952, 1426 Nr. 21; 1345 Nr. 19; RGSt 44, 100; 50, 364; 58, 90, 91; 66, 213, 215).
  • BGH, 08.05.1958 - 4 StR 437/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 588/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 04.08.1955 - 1 StR 36/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1953 - 3 StR 188/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 552/51

    Rechtsmittel

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