Rechtsprechung
   RG, 27.06.1917 - V 430/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,340
RG, 27.06.1917 - V 430/17 (https://dejure.org/1917,340)
RG, Entscheidung vom 27.06.1917 - V 430/17 (https://dejure.org/1917,340)
RG, Entscheidung vom 27. Juni 1917 - V 430/17 (https://dejure.org/1917,340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1917,340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Brotkarten und -marken als Gegenstand von Diebstahl und Hehlerei. Zum Wesen der Absicht rechtswidriger Zueignung und des Ansichbringens seines Vorteils wegen. 2. Wird der Tatbestand von Diebstahl oder Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die abgetrennten Brotmarken ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 51, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Diebstahl ist - anders als die Delikte des Betrugs, der Erpressung und der Untreue, die das Vermögen als Ganzes schützen - auf die Erlangung einer eigentümerähnlichen Verfügungsgewalt an einer bestimmten Sache gerichtet, und zwar ohne Rücksicht auf deren wirtschaftlichen Wert (BGH VRS 62, 274; RGSt 51, 97 [98]).

    Die Rechtsprechung hat dies z.B. für Sparkassenbücher (RGSt 22, 2 [3]: "als Beweisurkunde für die darin verbriefte Forderung und als Legitimationspapier für den jeweiligen Inhaber"), Biermarken (RGSt 40, 10 [13 f.]: "bestimmt und geeignet zu beweisen, daß der Kellner dafür den Bierpreis gezahlt und insoweit ein Guthaben gegenüber F. erworben hatte"), Gutscheine (RGSt 50, 254 [255]), Lebensmittelkarten (RGSt 51, 97 [98 f.] oder Benzinmarken (BGHSt 4, 236, [238, 240]) bejaht.

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116; LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44; Schönke/ Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761; differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl

    Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116; LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761; Fischer, aaO, § 303 Rn. 3; differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Infolgedessen ist es für das subjektive Unrechtselement der Zueignungsabsicht ausreichend, daß der Täter, wenn er zur Wegnahme ansetzt, den bestimmten Willen hat, sich eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt anzumaßen, durch deren Ausübung der Bestand seines Vermögens geändert und der Berechtigte für die Dauer von der Sachsubstanz oder dem (vollen) Sachwert ausgeschlossen wird (BGHSt 16, 190, 192; BGH GA 1969, 306, 307; BGH NJW 1970, 1753, 1754; RGSt 10, 369, 371; 35, 355, 356; 40, 10, 12; 51, 97, 98/99; 55, 59, 60; Eser JuS 1964, 477, 481; Lackner, StGB 11. Aufl. § 242 Anm. 5 a; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 242 Rdn. 44 bis 46).

    An der Voraussetzung, daß der Wille des Täters auch auf Änderung des Bestandes seines Vermögens gerichtet sein muß, fehlt es in Fällen, in denen er eine fremde Sache - mit oder ohne meßbaren Substanzwert (vgl. BGH GA 1969, 306; BGH, Beschl. vom 5. November 1975 - 3 StR 403/75 - RGSt 11, 239, 240; 51, 97, 98; LK 9. Aufl. Rdn. 10 vor § 242) - nur wegnimmt, um sie "zu zerstören", "zu vernichten", "preiszugeben", "wegzuwerfen", "beiseitezuschaffen" oder "zu beschädigen" (BGHSt 4, 236, 239; BGH GA 1954, 60; 1961, 172; 1969, 306, 307; BGH bei Dallinger MDR 1966, 727 und MDR 1975, 22; BGH NJW 1970, 1753, 1754; BGH, Urt. vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 743/76 - RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357; 61, 228, 232/233; 64, 250; 67, 334, 335; RGRspr 4, 537, 539).

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Die Absicht des Angeklagten braucht nicht dahin gegangen zu sein, sich durch die Hehlerei eine Erwerbsquelle von unbegrenzter Dauer zu erschließen; es genügt, daß er diese für eine gewisse Dauer erstrebte (RGSt 51, 97, 100; 58, 19 f.; RG JR 1927 Nr. 879; RG DJ 1937, 1086; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Das Reichsgericht hatte auf den Einzelfall abgestellt (JW 1936, 2229 Nr. 21) und dementsprechend je nach den Feststellungen des Tatrichters teils Tatmehrheit, teils Tateinheit zwischen Teilnahme an der Vortat und Hehlerei angenommen (vgl. einerseits Rspr. 6, 219, 222, RGSt 5, 282 und RGSt 51, 97, 101; andererseits Rspr. 9, 193, GA Bd. 54, 483, RGSt 32, 394, BayZ 1918, 256).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 658/81

    Vollendung eines Betruges - Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters - Die

    Für die Verurteilung wegen Diebstahls nach § 242 StGB ist der wirtschaftliche Wert der entwendeten Sache bedeutungslos (RGSt 44, 207, 208, 210; 51, 97, 98; BGH MDR 1960, 689 Nr. 104).
  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53

    Rechtsmittel

    Die Wertlosigkeit einer Sache steht der Annahme eines Diebstahls entgegen der Meinung der Revision nicht entgegen (RGSt 51, 97); sie kann allerdings ein Anzeichen für die Eigentumsaufgabe sein oder einen entsprechenden Irrtum des Täters begründen.
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

    Gewerbsmäßig handelt der Täter vielmehr nur dann, wenn er sich bei der strafbaren Handlung von der Absicht leiten läßt, die Handlung zu wiederholen und sich aus der wiederholten Begehung einen dauernden Erwerb oder eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 53, 59 [60]; 51, 97 [100]; BGHSt 1, 383).
  • BGH, 29.05.1952 - 4 StR 491/51

    Rechtsmittel

    Nach dem Gesetz kommt es jedoch, wie die Revision zutreffend geltend macht, nicht darauf an, ob der Täter einen Vorteil erlangt hat, sondern es genügt, dass er bei seinem Verhalten von dem Bestreben geleitet war, sich einen Vorteil zu verschaffen (RGSt 4, 83, 86; 51, 97, 100).
  • VG Freiburg, 05.08.2021 - A 9 K 606/17

    China: Flüchtlingseigenschaft für Mitglieder der KdAG

  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 82/72

    Strafbarkeit wegen Betruges sowie wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung,

  • BGH, 29.05.1952 - 4 StR 705/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht