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   RG, 12.02.1918 - V 804/17   

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https://dejure.org/1918,521
RG, 12.02.1918 - V 804/17 (https://dejure.org/1918,521)
RG, Entscheidung vom 12.02.1918 - V 804/17 (https://dejure.org/1918,521)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1918 - V 804/17 (https://dejure.org/1918,521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitbeschuldigter usw. in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen werden? 2. Ist bezüglich seiner stets ein förmlicher Abtrennungsbeschluß erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 385/99

    Formelhafte Aufzählung aller Beweismittel zum Eingang der Beweiswürdigung;

    Nach überwiegender Meinung liegt die Bejahung der prozessualen Zweckmäßigkeit bereits in dem die Trennung anordnenden Beschluß selbst, ohne daß es noch einer besonderen sachlichen Begründung bedürfte (so RGSt 52, 138, 140; 57 44: Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 4 Rdn. 26; Pfeiffer in KK. 4 Aufl. § 4 Rdn 7; a. A. Rudolphi in SK-StPO 2. Lfg. § 4 Rdn. 11).
  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen -

    Ist die Verbindung aufgehoben, dann kann der eine Beschuldigte im Verfahren gegen den anderen nicht mehr als Beschuldigter auftreten, er kann nur noch und muß unter Umständen (§ 244 Abs. 2 StPO) als Zeuge gehört werden (vgl. RGSt 52, 138; BGH JR 1959, 67).
  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

    Das Gericht hat seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen; es darf hierbei aber nicht, wie dies bei der Verbindung mehrerer Strafsachen gegen Erwachsene gemäß §§ 3, 4 StPO der Fall ist (vgl RGSt 52, 138, 140), von reinen Zweckmässigkeitserwägungen ausgehen, vielmehr eine Verbindung der Verfahren und eine Verhandlung vor dem Erwachsenengericht nur beschließen, wenn sie die im Gesetz vorgesehenen Gründe für gegeben halt.
  • BGH, 05.12.1961 - 5 StR 498/61

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts seit RGSt 6, 279 (vgl. weiter z.B. RsprRGSt 10, 343, RGSt 52, 138) in BGHSt 3, 149, 151 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52] dargelegt hat, ist es nach dem ganzen Aufbau des deutschen Strafverfahrens mit der Stellung des Angeklagten unvereinbar, daß dieselbe Person bald als Angeklagter, bald als Zeuge auftritt.
  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 1032/51

    Rechtsmittel

    Insbesondere ist daher auch eine Abtrennung zu dem Zwecke, verfahrensrechtlich die Möglichkeit für eine zeugenschaftliche Einvernahme Mitangeklagter zu schaffen, nicht unzulässig (RG GA 36, 168; RGSt 52, 138).
  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51

    Rechtsmittel

    Ein wegen Hehlerei Angeklagter hat auch keinen Anspruch darauf, dass sich das Strafverfahren gleichzeitig gegen den Täter der Vortat richtet (RGSt 52, 138; 54, 107).
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