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   RG, 18.10.1918 - IV 520/18   

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https://dejure.org/1918,385
RG, 18.10.1918 - IV 520/18 (https://dejure.org/1918,385)
RG, Entscheidung vom 18.10.1918 - IV 520/18 (https://dejure.org/1918,385)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1918 - IV 520/18 (https://dejure.org/1918,385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Erwerbe von Beamteneigenschaft. 2. Enthalten Vermerke in der Liste der Überführungsstücke über die Aushändigung solcher Stücke eine öffentliche Beurkundung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 268
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12

    Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im

    Tatbestandlich erforderlich ist eine für den Verkehr nach außen bestimmte Urkunde, die nach gesetzlicher Vorschrift die Wahrheit der dort bezeugten Erklärungen zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann beweist (RGSt 52, 268; 59, 13, 19; BGH a.a.O. sowie in BGHSt 6, 380, 381; 22, 201, 203).
  • BGH, 05.01.1955 - 4 StR 503/54
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  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56

    Rechtsmittel

    Hierfür genügt nicht, daß die Urkunde den äußeren Erfordernissen einer öffentlichen Urkunde entspricht, öffentliche Urkunden im Sinne der in Rede stehenden Vorschrift sind nur solche Urkunden, die kraft gesetzlicher Vorschrift bestimmt sind, die Wahrheit der bezeugten Erklärung zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann zu beweisen (vgl BGHSt 7, 94; RGSt 52, 268 [269/270]; 59, 13 [19]).
  • BGH, 13.03.1964 - 4 StR 489/63

    Rechtsmittel

    Eine Tatsache ist von dem Urkundsbeamten nur dann beurkundet, wenn er sie zum Zwecke des Beweises für und gegen jedermann in der Urkunde festgestellt hat (RGSt 52, 268, 269; 63, 148, 150; 72, 377, 378; vgl. RGSt 60, 231; BGHSt 6, 380 zu § 271 StGB).
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