Weitere Entscheidung unten: RG, 01.11.1917

Rechtsprechung
   RG, 01.10.1917 - III 260/17   

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https://dejure.org/1917,306
RG, 01.10.1917 - III 260/17 (https://dejure.org/1917,306)
RG, Entscheidung vom 01.10.1917 - III 260/17 (https://dejure.org/1917,306)
RG, Entscheidung vom 01. Oktober 1917 - III 260/17 (https://dejure.org/1917,306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann in der Wegnahme einer Sache eine "Gewalttätigkeit gegen Sachen" i. S. des § 125 Abs. 1 StGB. erblickt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 34
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   RG, 01.11.1917 - III 260/17   

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https://dejure.org/1917,124
RG, 01.11.1917 - III 260/17 (https://dejure.org/1917,124)
RG, Entscheidung vom 01.11.1917 - III 260/17 (https://dejure.org/1917,124)
RG, Entscheidung vom 01. November 1917 - III 260/17 (https://dejure.org/1917,124)
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Papierfundstellen

  • RGSt 52, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.04.1960 - 5 StR 56/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Es genügt, wenn physische Kräfte gegen eine Person derart eingesetzt werden, daß sie für diese einen körperlichen Zwang bedeuten (vgl. RGSt 45, 153; 52, 34; 54, 89).
  • BGH, 07.01.1954 - 3 StR 91/53
    Der Begriff der Gewalttätigkeit gegen Sachen setzt nur voraus, dass unter Begleitumständen, die auf die Missachtung wirklicher oder zu erwartender Hindernisse hindeuten, menschliche Körperkfaft in Bewegung gesetzt und damit auf eine Sache eingewirkt wird, gleichviel ob diese Einwirkung eine Veränderung in dem stofflichen Bestand der Sache bezweckt oder herbeiführt oder nicht (RGSt 52, 34).
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