Rechtsprechung
RG, 01.10.1917 - III 260/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1917,306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann in der Wegnahme einer Sache eine "Gewalttätigkeit gegen Sachen" i. S. des § 125 Abs. 1 StGB. erblickt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 01.10.1917 - III 260/17
- RG, 01.11.1917 - III 260/17
Papierfundstellen
- RGSt 52, 34
Rechtsprechung
RG, 01.11.1917 - III 260/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1917,124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- RG, 01.10.1917 - III 260/17
- RG, 01.11.1917 - III 260/17
Papierfundstellen
- RGSt 52, 34
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.04.1960 - 5 StR 56/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Es genügt, wenn physische Kräfte gegen eine Person derart eingesetzt werden, daß sie für diese einen körperlichen Zwang bedeuten (vgl. RGSt 45, 153; 52, 34; 54, 89). - BGH, 07.01.1954 - 3 StR 91/53 Der Begriff der Gewalttätigkeit gegen Sachen setzt nur voraus, dass unter Begleitumständen, die auf die Missachtung wirklicher oder zu erwartender Hindernisse hindeuten, menschliche Körperkfaft in Bewegung gesetzt und damit auf eine Sache eingewirkt wird, gleichviel ob diese Einwirkung eine Veränderung in dem stofflichen Bestand der Sache bezweckt oder herbeiführt oder nicht (RGSt 52, 34).