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   RG, 19.11.1919 - V 293/19   

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https://dejure.org/1919,509
RG, 19.11.1919 - V 293/19 (https://dejure.org/1919,509)
RG, Entscheidung vom 19.11.1919 - V 293/19 (https://dejure.org/1919,509)
RG, Entscheidung vom 19. November 1919 - V 293/19 (https://dejure.org/1919,509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann können Erklärungen, die der Angeklagte in einem anderen Verfahren abgegeben hat, zur Beweisaufnahme über ein Geständnis verlesen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    § 254 StPO betrifft nur die Verlesung von Vernehmungsniederschriften ; nur auf diesen Fall beziehen sich auch die von der Revision angeführten Urteile des Reichsgerichts (RGSt 54, 126 und GoltdArch 41, 416).
  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 144/77

    Schmücker-Prozess

    Dazu gehören hier auch die in den Revisionsbegründungen aufgeführten Angaben des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisses die Vorgeschichte der Tat, Kontakte zu Mitangeklagten und Mittelspersonen, Verhaltensweisen der Gruppenmitglieder und Kontaktpersonen, Diese Aussagen konnten bei vorständiger Würdigung der Wahrheitsfindung dienen (RGSt 45, 196/197; 54, 126; BGHSt 17, 28, 30).
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Die zum Zwecke der Beweisaufnahme über ein Geständnis verlesenen früheren Erklärungen eines Angeklagten dürfen auch gegen einen Mitangeklagten verwertet werden (BGHSt 22, 372); ob das nur für Erklärungen zu der Tat gilt, die den Gegenstand der gegen den geständigen Angeklagten gerichteten Untersuchung bildet (vgl. RGSt 54, 126, 127), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 13.11.1974 - 2 StR 484/74

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Nichtverlesung einer Niederschrift über die

    Die Verlesung jenes Schreibens wäre jedenfalls nach § 249 StPO (vgl. RG GA 60, 86 f; OLG Hamm, JMBl. NRW 1968, 215; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 1972, 22 f; OLG Hamm, VRS 42, 99), die des Protokolls über die richterliche Vernehmung gemäß § 254 StPO (vgl. RGSt 45, 196 f; 54, 126 ff) zulässig gewesen.
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