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   RG, 25.03.1920 - I 843/19   

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RG, 25.03.1920 - I 843/19 (https://dejure.org/1920,12)
RG, Entscheidung vom 25.03.1920 - I 843/19 (https://dejure.org/1920,12)
RG, Entscheidung vom 25. März 1920 - I 843/19 (https://dejure.org/1920,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein, wenn wegen selbständiger, in die Begehungszeit der Fortsetzungstat fallender, Einzelverfehlungen Verurteilungen erfolgt sind? 2. Wann schließt ein rechtskräftiger Strafbefehl (§ 450 StPO.) die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 283
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Die Einbeziehung des ersten Erkenntnisses in die zweite Verurteilung läßt die Rechtsprechung nur in den oben unter II b 1 und II b 2 behandelten Fällen zu, nicht in den Fällen II b 3 (Aburteilung einer selbständigen Einzeltat, die sich nachträglich als Teilausschnitt einer Fortsetzungstat herausstellt) und II b 4 (Zerlegung einer Fortsetzungstat durch rechtskräftiges Urteil in zwei Teile), vgl. hierzu RGSt 54, 283, 285; BGH 2 StR 333/51 vom 21. Dezember 1951, 2 StR 816/52 bei Dallinger MDR 1953, 273.

    Erste Strafe anzurechnen (BGH NJW 1951, 894 Nr. 25), und zwar im Umwandlungsmaßstab des § 21 StGB (bei schon bezahlten Geldstrafen bildet den Maßstab die Ersatzfreiheitsstrafe, so RGSt 52, 183; anderer Meinung RGSt 54, 283; 69, 93, 97; BGH NJW 1951, 894 Nr. 25; BGHSt 3, 13, 17 [BGH 10.06.1952 - 1 StR 827/51], die in diesem Ball die Rückzahlung der Geldstrafe anordnen wollen, ein unnötig umständliches Verfahren).

  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Ein Verbrauch der Strafklage hätte nur dann in Betracht gezogen werden müssen, wenn bereits die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also schon das Urteil des Schöffengerichts Ulm vom 24. September 1970 den bei ihm zur Aburteilung gestellten PKW-Diebstahl zum Nachteil des Manfred J. als Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes aufgefaßt und entsprechend als Einzelakt einer - möglicherweise in ihrem Ausmaß noch nicht erkennbaren - fortgesetzten Handlungsreihe bewertet hätte (vgl. RGSt 54, 283; BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549).

    Davon ist bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (RGSt 54, 283; 72, 257, 258); der BGH ist dem gefolgt (BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH, Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).

    Insbesondere stehen die in der Entscheidung BGHSt 15, 268, 272 [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60] nebenbei geäußerten Bedenken (vgl. auch Dallinger MDR 1953, 273) nicht entgegen: entscheidendes Gewicht kommt neben dem hier besonders zu berücksichtigenden Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit dem bereits vom Reichsgericht hervorgehobenen Gesichtspunkt zu, daß ein Verbrauch der Strafklage nur durch die Aburteilung von Taten oder Einzelakten einer Tat eintreten kann, die Gegenstand der Strafklage waren (RGSt 54, 283, 285).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Insbesondere hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Verurteilung im ordentlichen Verfahren wegen einer bereits von einem Strafbefehl erfaßten Tat dann für zulässig gehalten, wenn die Bestrafung unter einem nicht schon im Strafbefehl gewürdigten rechtlichen Gesichtspunkt erfolgt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet (vgl. RGSt. 4, 243 [245]; 9, 321 [323]; 15, 112 [113]; 28, 83 [84]; 29, 156 [157]; 46, 53 [54]; 50, 237 [239]; 52, 183 [184] und 241 [242]; 54, 283 [285]; 65, 291 [292]; 76, 250 [251]).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Entscheidendes Gewicht kommt dem bereits vom Reichsgericht hervorgehobenen Gesichtspunkt zu, daß ein Verbrauch der Strafklage mit der Folge, daß der Grundsatz "ne bis in idem" anwendbar ist, nur durch die Aburteilung von Taten oder Einzelakten einer Tat eintreten kann, die "Gegenstand der Strafklage" waren (RGSt 54, 283, 285).

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

    Dieser Umstand könnte vielmehr nur in Anwendung des gleichen Strafgesetzes zu einer erhöhten Bestrafung führen (RGSt 54, 283, 285 f).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also auch sie den bereits zum Gegenstand der Aburteilung gemachten Fall als Verwirklichung eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren unselbständigen Einzelbetätigungen aufgefaßt und bewertet hätte (RGSt 54, 283, 285 f, BGHSt 2 StR 816/52 vom 20. Februar 1953 bei Dallinger MDR 1953, 273).

  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Der gekennzeichnete Umstand kann vielmehr nur in Anwendung des gleichen Strafgesetzes zu einer erhöhten Bestrafung führen (vgl. RGSt 54, 283, 285 f).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat stattgefunden hätte, wenn also auch sie den bereits zum Gegenstand der Aburteilung gemachten Fall als Verwirklichung eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren unselbständigen Einzelbetätigungen aufgefaßt und bewertet hätte (RGSt 54, 283, 285 f; BGHSt 2 StR 816/52 vom 20. Februar 1953 bei Dallinger MDR 1953, 272 f; BGH 4 StR 388/62 vom 23. November 1962 - bisher unveröffentlicht -).

  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

    Dies entspricht schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 257, 258; JW 1928, 2247), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH GA 1958, 366, 367; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH GA 1970, 84, 85; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

    Nach der Rechtsprechung ist es dabei unerheblich, ob die Vorverurteilung einen Einzelakt oder mehrere als Einzelakte abgeurteilte Taten betrifft (RGSt 54, 283; 72, 257; BGH bei Dallinger MDR 1953, 273, jeweils mehrere Akte betreffend).

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Jeweils hatte er sich auf die Entscheidungen RGSt 54, 283, 285; 72, 257 ff berufen.
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Infolgedessen könnten andere Teilakte in einem späteren Verfahren als fortgesetzte Handlung abgeurteilt werden (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; BGH NJW 1963, 549 Nr. 16; BGH, Urt. vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).
  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51

    Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen

    Während der 2. Strafsenat (RGSt 52, 183) und der 3. Strafsenat (Recht 1920, Nr. 3288) annahmen, dass die bereits bezahlte Geldstrafe nach dem im Strafbefehl festgesetzten Umrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafe auf die neue Freiheitsstrafe anzurechnen sei, vertraten der 1. Strafsenat (RGSt 54, 283) und der 5. Strafsenat (RGSt 69, 93) die Auffassung, dass das Urteil die Rückzahlung der Geldstrafe anordnen müsse.
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83

    Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis

  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 345/63

    Erforderlichkeit der ununterbrochenen Anwesenheit desselben Beamten der

  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 464/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 46/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1956 - 2 StR 423/55

    Rechtsmittel

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