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   RG, 01.02.1921 - II 899/20   

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https://dejure.org/1921,881
RG, 01.02.1921 - II 899/20 (https://dejure.org/1921,881)
RG, Entscheidung vom 01.02.1921 - II 899/20 (https://dejure.org/1921,881)
RG, Entscheidung vom 01. Februar 1921 - II 899/20 (https://dejure.org/1921,881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist wahlweise Feststellung von Diebstahl mittels Einbruchs und Diebstahl mittels falscher Schlüssel zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 55, 228
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der

    Eine Ausnahme hiervon kam nur in Frage, wenn der Straftatbestand selbst verschiedene Umstände als Modalitäten desselben Delikts und dafür auch dieselbe Strafe vorsah (RG, Urteil vom 8. April 1892 - Rep. 822/92, RGSt 23, 47, 48; Urteil vom 1. Februar 1921 - II 899/20, RGSt 55, 228, 229; Urteil vom 19. April 1921 - IV 483/21, RGSt 56, 35 f.; Urteil vom 4. Januar 1923 - II 538/22, RGSt 57, 174 f.).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    822/92, RGSt 23, 47, 48; Urteil vom 1. Februar 1921 - II 899/20, RGSt 55, 228, 229; Urteil vom 19. April 1921 - IV 483/21, RGSt 56, 35 f.; Urteil vom 4. Januar 1923 - II 538/22, RGSt 57, 174 f.).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Eine Ausnahme kam nur in Frage, wenn ein Straftatbestand verschiedene Umstände als Modalitäten desselben Delikts mit gleichem Strafrahmen vorsah (RG, Urteil vom 8. April 1892 - Rep. 822/92, RGSt 23, 47, 48; Urteil vom 1. Februar 1921 - II 899/20, RGSt 55, 228, 229; Urteil vom 19. April 1921 - IV 483/21, RGSt 56, 35 f.; Urteil vom 4. Januar 1923 - II 538/22, RGSt 57, 174 f.).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    e) Dementsprechend hat auch das Reichsgericht, das die Wahlfeststellung nur in engen Grenzen für zulässig erachtet hat, seine restriktive Haltung nicht mit einem Verstoß gegen das auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen geltende Bestimmtheitsgebot (§ 2 Satz 1 RStGB) begründet (vgl. RGSt 68, 257; 57, 174; 56, 35 f.; 55, 228; 55, 44; 53, 231; 23, 47; 11, 103 f.).
  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
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  • BGH, 22.02.1957 - 1 StR 555/56

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hält diese wahldeutige Feststellung der Art des Eindringens zu Unrecht für unzulässig; bestehen schon gegen die Wahlfeststellung zwischen den verschiedenen Erschwerungsgründen bei derselben Nummer des § 243 Abs. 1 StGB (vgl z.B. hinsichtlich der Nr. 2 RGSt 23, 47) und unter gewissen Voraussetzungen sogar zwischen den Erschwerungsgründen nach verschiedenen Nummern dieser Gesetzesbestimmung (vgl z.B. hinsichtlich Nr. 2 und 3 RGSt 55, 228; hinsichtlich Nr. 2 und 7 RG GA 39, 60) keine Bedenken, so gilt das selbstverständlich erst recht dann, wenn der Tatrichter lediglich offen läßt, auf welche Weise der Täter in einen umschlossenen Raum "eingestiegen" ist.
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