Rechtsprechung
RG, 18.06.1920 - II 476/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist beim schweren Diebstahl die wahlweise Feststellung der Erschwerungsgründe des Einsteigens (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB.) und der Anwendung falscher Schlüssel (§ 243 Abs. 1 Nr. 3) zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 44
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der …
Nach der anfänglichen Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde eine alternative Sachverhaltsfeststellung nur dann nicht beanstandet, wenn es sich bei den Alternativen um unterschiedliche Ausführungsarten desselben Delikts handelte (RG, Urteil vom 18. Juni 1920 - II 476/20, RGSt 55, 44). - BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …
Eine alternative Sachverhaltsfeststellung wurde nicht beanstandet, wenn es sich bei den Alternativen um unterschiedliche Ausführungsarten desselben Delikts handelte (RG, Urteil vom 18. Juni 1920 - II 476/20, RGSt 55, 44). - BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung …
Nach der anfänglichen Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde eine alternative Sachverhaltsfeststellung nur dann nicht beanstandet, wenn es sich bei den Alternativen um unterschiedliche Ausführungsarten desselben Delikts handelte (RG, Urteil vom 18. Juni 1920 - II 476/20, RGSt 55, 44). - BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14
Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …
e) Dementsprechend hat auch das Reichsgericht, das die Wahlfeststellung nur in engen Grenzen für zulässig erachtet hat, seine restriktive Haltung nicht mit einem Verstoß gegen das auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen geltende Bestimmtheitsgebot (§ 2 Satz 1 RStGB) begründet (vgl. RGSt 68, 257; 57, 174; 56, 35 f.; 55, 228; 55, 44; 53, 231; 23, 47; 11, 103 f.). - BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51
Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim …
Das Reichsgericht hat zunächst wahlweise Feststellungen nur insoweit zugelassen, als lediglich verschiedene Ausführungsarten eines und desselben Verbrechens oder Vergehens in Betracht kamen, die keinen verschiedenen Tatbestand ergeben und vom Gesetz als gleichwertig angesehen werden (Alleintäterschaft oder Mittäterschaft - RGSt 36, 19 -, Anstiftung des Täters oder Mittäters - RGSt 37, 217 -, Einsteigen oder Anwendung falscher Schlüssel beim Diebstahl - RGSt 55, 44 -, Verheimlichen oder Ansichbringen bei der Hehlerei - RGSt 36, 61).