Rechtsprechung
RG, 06.05.1921 - 127/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Fällt die Anwendung von Betäubungsmitteln unter den Begriff der Gewalt im Sinn des geltenden StGB.?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 87
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Das Reichsgericht verstand ursprünglich unter Gewalt die Entfaltung von körperlicher Kraft durch den Täter zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands (vgl. etwa RGSt 56, 87 für den Fall eines Raubes und RGSt 64, 113 für den Fall eines Sittlichkeitsdelikts).Immerhin hatte das Reichsgericht noch im Jahre 1921 ausdrücklich hervorgehoben, das geltende deutsche Recht verstehe in Übereinstimmung mit dem gewöhnlichen Sprachgebrauch bis zur Gegenwart unter Gewalt ausschließlich die durch Anwendung körperlicher Kraft erfolgte Beseitigung eines Widerstandes (RGSt 56, 87 [88]).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter …
Gewalt wurde als physische Einwirkung des Täters auf das Opfer zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands begriffen (vgl. RGSt 46, 403 ; 56, 87 ). - OLG Köln, 18.05.1979 - 2 Ws 203/79
Gewaltbegriff; Psychisch wirkender Zwang
Das Reichsgericht hat den Unterschied zwischen Gewalt als physischer und Drohung als psychischer Einwirkung betont und unter Gewalt die Anwendung physischer (körperlicher) Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder zu erwartenden Widerstandes verstanden (RGSt 64, 113 [115]; 56, 87 [88]).