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   RG, 28.03.1924 - I 818/23   

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https://dejure.org/1924,558
RG, 28.03.1924 - I 818/23 (https://dejure.org/1924,558)
RG, Entscheidung vom 28.03.1924 - I 818/23 (https://dejure.org/1924,558)
RG, Entscheidung vom 28. März 1924 - I 818/23 (https://dejure.org/1924,558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch Unterlassung begangen werden? 2. Inwiefern kann eine von einem Gewerbetreibenden angestellte Person wegen Nichthinderung der von einem anderen Angestellten unternommenen verbotenen Ausfuhr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 130
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Diese beschränkt sich indes auf die Verhinderung betriebsbezogener Straftaten und umfasst nicht solche Taten, die der Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit im Betrieb begeht (vgl. RGSt 58, 130; BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 mit Besprechung Dannecker/Dannecker, JZ 2010, 918; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106; OLG Karlsruhe, GA 1971, 281; Weigend, aaO, § 13, Rn. 56; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13, Rn. 53; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 13, Rn. 14; Wohlers in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 13, Rn. 53; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 13, Rn. 37 f.; Roxin, Strafrecht AT II, § 32 Rn. 134 ff; Schünemann, wistra 1982, 41; Schall, FS Rudolphi, S. 267; Rogall, ZStW 98, 573, 618; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 183 ff.; gegen eine Garantenstellung des Geschäftsherrn wegen des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit SK-Rudolphi, StGB, § 13, Rn. 32 ff.; Otto, Jura 1998, 409, 413; Heine, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, 1995, S. 116 ff.).
  • LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts durch Unterlassen: Tauglichkeit zur

    Dies folgt schon daraus, dass jeder Geschäftsherr verpflichtet ist, betriebsbezogene Straftaten seiner Mitarbeiter und Hilfspersonen - wie hier - zu verhindern, gerade wenn die Mitarbeiter originäre Aufgaben des Geschäftsherrn übernommen haben (so schon RG-Urteil vom 28. März 1924, I 818/23; ferner BGH-Urteile vom 17. Juli 2009, 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44ff. und vom 20. Oktober 2011, 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42ff.; Fischer, a. a. O., Rn. 68 zu § 13).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52

    Rechtsmittel

    Nach einem anerkannten Rechtssatze ist nun der, der durch sein - wenn auch schuldloses - Handeln die Gefahr einer Straftat geschaffen hat, verpflichtet, den aus dieser Gefahr drohenden schädlichen Erfolg abzuwenden (vgl. RGSt 46, 337, 343; 58, 130, 132; 72, 20, 23; OGHSt 3, 1, 3; BGHSt 2, 283; 3, 203).
  • BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23

    Feststellungsanforderungen an Auflagenverstoß nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG;

    aa) Nach der üblichen Formel (so schon RGSt. 56, 343, 349; 58, 130, 134; 67, 12, 18) handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist und deshalb die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt, aber erkennen kann (unbewusste Fahrlässigkeit) oder die Tatbestandsverwirklichung zwar für möglich hält, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten werde (bewusste Fahrlässigkeit) (vgl. auch KK/Rengier OWiG 5. Aufl. § 10 Rn. 15).
  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 9/84
    Es muß eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, daß der Erfolg bei Vornahme der unterbliebenen Handlung nicht oder erheblich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 51, 127; 58, 130, 131; 63, 392, 393; 75, 49, 50/51; 75, 324, 326; BGHSt 6, 1, 2; 11, 1, 3/4; BGH, Urt. vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361/362; OLG Hamm NJW 1959, 1551).
  • BGH, 01.09.1955 - 4 StR 235/55
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  • BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51

    Rechtsmittel

    Eine derartige allgemeine Rechtspflicht besteht jedoch nicht; die Pflichten des Leiters des Unternehmens können nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden (RGSt 58, 130, 133; 61, 81, 85).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56

    Rechtsmittel

    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten E. nach §§ 230, 326 StGB wird, wie das Landgericht zutreffend ausführt, auch nicht durch § 151 Abs. 1 GewO (RGSt 58, 130, 135 ) oder den § 376 Abs. 3 PrWasserGes in Frage gestellt, weil Zuwiderhandlungen gegen allgemeine Strafrechtsnormen nach diesen strafbar bleiben.
  • BGH, 22.11.1968 - 4 StR 396/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    Das entband ihn jedoch nicht von den allgemeinen Sorgfaltspflichten, die ihm in seiner Eigenschaft als stellvertretender Betriebsführer und verantwortlicher Leiter seines Arbeitsbereichs an Stelle der Werksleitung gegenüber allen ihm unterstellten Werkstätigen oblagen (vgl. RGSt 58, 130, 133; Urteile des Senats vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 355/55 - und vom 1. Juli 1960 - 4 StR 222/60).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 596/52

    Rechtsmittel

    Waren sie nach ihren persönlichen Fähigkeiten zu einer solchen Überlegung fähig und haben sie sie dennoch ausser Acht gelassen oder zwar angestellt, aber darauf vertraut, daß die Gefahr nicht eintreten werde, so wäre darin eine Fahrlässigkeit zu erblicken (RGSt 56, 343, 349; 58, 130, 134; 67, 12, 18).
  • BayObLG, 22.07.1965 - RReg. 4b St 151/64

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts hinsichtlich des Verdachts der Teilnahme

  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 805/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55

    Rechtsmittel

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