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   RG, 23.01.1925 - I 959/24   

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https://dejure.org/1925,58
RG, 23.01.1925 - I 959/24 (https://dejure.org/1925,58)
RG, Entscheidung vom 23.01.1925 - I 959/24 (https://dejure.org/1925,58)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1925 - I 959/24 (https://dejure.org/1925,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Begriff des Notstands (§ 54 StGB.) bei einer Gefahr, die in einem Zustand von längerer Dauer liegt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 291/66

    'hünenhafter Wüterich' - §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten;

    Es ist daher einstweilen nicht ersichtlich, auf welch andere Weise das in schwierigster Lage auf sich allein gestellte Mädchen den Notstand - augenblicklich und endgültig - hätte beseitigen können (vgl. auch RGSt 59 S. 69, 71, 72).
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Das ist dann der Fall, wenn die Dauergefahr so dringend ist, daß sie jederzeit, also auch alsbald, in einen Schaden umschlagen kann, mag auch die Möglichkeit offen bleiben, daß der Eintritt des Schadens noch eine Zeitlang auf sich warten läßt, wie es etwa bei der Gefahr des Einsturzes eines baufälligen Hauses zutreffen kann (RGSt 59, 69; siehe ferner RGSt 60, 318; RG HRR 1936, 708; OHGSt 1, 369).
  • AG Schmallenberg, 01.07.2020 - 5 Ds 105/19
    Gegenwärtig ist auch eine Dauergefahr als ein Zustand, der jederzeit in einen Schaden umzuschlagen droht, ohne dass der Zeitpunkt genau bestimmt werden könnte (AllgA, vgl. BGH 1.12.2005 - 3 StR 243/04, BGHR § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 4; BGH 25.3.2003 - 1 StR 483/02, BGHSt 48, 255 (258 f.); BGH 5.3.1954 - 1 StR 230/53, BGHSt 5, 371 (373); BGH 15.5.1979 - 1 StR 74/79, NJW 1979, 2053 (2054); RG 26.4.1932 - I 1341/31, RGSt 66, 222 (225 f.); RG 11.1.1932 - III 911/31, RGSt 66, 98 (100 f.); RG 12.7.1926 - II 430/26, RGSt 60, 318 (321); RG 23.1.1925 - I 959/24, RGSt 59, 69 (70 f.); LK-StGB/Zieschang Rn. 42; NK-StGB/Neumann Rn. 12; SK-StGB/Rogall Rn. 17; Jescheck/Weigend AT § 44 I 2; Roxin AT 1 § 22/17; zur Gefahrenlage beim "Festsitzen in Krisengebieten" (im Territorium des sog. "Islamischen Staates") Erb GA 2018, 399 (401 ff.); MüKoStGB/Müssig, 4. Aufl. 2020 Rn. 22, StGB § 35 Rn. 22).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 407/57

    Rechtsmittel

    Eine Gefahr ist schon dann gegenwärtig, wenn "befürchtet werden muß, ein Eingreifen werde, wenn es nicht sofort geschehe, zu spät kommen" (RGSt 59, 69, 71).
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