Rechtsprechung
   RG, 09.02.1925 - II 862/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,681
RG, 09.02.1925 - II 862/24 (https://dejure.org/1925,681)
RG, Entscheidung vom 09.02.1925 - II 862/24 (https://dejure.org/1925,681)
RG, Entscheidung vom 09. Februar 1925 - II 862/24 (https://dejure.org/1925,681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist das Sichverschaffen von Falschgeld im zweiten Fall des § 147 StGB. ein zur Begründung der Täterschaft erforderliches Merkmal? 2. Kann die Beteiligung bloß am Verausgaben von Falschgeld Mittäterschaft an diesem Verbrechen begründen, wenn der Teilnehmer das Falschgeld ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Soweit es später - allerdings ohne Begründung - davon ausgegangen ist, Täter von § 132 Alt. 1 StGB könne nur sein, wer sich selbst ein Amt anmaße (vgl. RGSt 55, 265, 266 f.; 59, 79, 81 f.; ebenso OGHSt 1, 305; SKStGB/Stein/Rudolphi, 9. Aufl., § 132 Rn. 8), vermag der Senat dem aus den genannten Gründen nicht zu folgen.
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).

    Notwendig ist aber immer, dass der Täter das Geld zu seiner Verfügung (oder Mitverfügung) annimmt (RGSt 59, 79, 82).

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 51/19

    Keine Beteiligung durch bloße Kenntnis von der Tat und deren Billigung

    Der Senat kann daher offenlassen, ob (Mit-)Täter einer Straftat nach § 132 StGB nur derjenige sein kann, der sich selbst ein Amt anmaßt (so RGSt 55, 265, 266; 59, 79, 81; SKStGB/Stein, 9. Aufl., § 132 Rn. 8; a.A. Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 132 Rn. 12; LKStGB/Krauß, 12. Aufl., § 132 Rn. 42; SSWStGB/Jeßberger, 4. Aufl., § 132 Rn. 14; MüKoStGB/Hohmann, StGB, 3. Aufl., § 132 Rn. 26).
  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine Eigenhändigkeit ausdrücklich oder stillschweigend bejaht hat, hat sie es darauf abgestellt, ob der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann (RGSt 37, 92; 55, 265; 59, 79 [81]; 61, 199).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen

    Der Begriff des Sichverschaffens setzt voraus, daß der Täter die Falschnoten in Kenntnis ihrer Unechtheit an sich bringt, so daß er sie zu seiner Verfügung oder wenigstens zu seiner Mitverfügung besitzt (RGSt 59, 79, 82; BGHSt 2, 116; BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 690/53 - zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 147 Anm. 2).
  • BGH, 15.01.1953 - 3 StR 686/52

    Rechtsmittel

    Mittäter der Untreue kann nur derjenige sein, der selber zu dem Vollmacht- oder Treugeber in einem der in § 266 StGB aufgeführten Verhältnisse steht (RGSt 59, 79 [81]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht