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   RG, 15.03.1926 - II 86/26   

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RG, 15.03.1926 - II 86/26 (https://dejure.org/1926,636)
RG, Entscheidung vom 15.03.1926 - II 86/26 (https://dejure.org/1926,636)
RG, Entscheidung vom 15. März 1926 - II 86/26 (https://dejure.org/1926,636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf den zu Nötigenden erblickt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 157
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Dabei werteten die Gerichte auch geringfügige körperliche Reaktionen, wie etwa Nervenerregungen, als körperlich empfundenen Zwang (vgl. RGSt 60, 157 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263 ) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Mit dieser Begründung hat die Rechtsprechung ständig die Abgabe von Schreckschüssen als Gewaltanwendung angesehen (RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; BGH GA 62, 145).

    Das war auch der Zweck des Vorgehens des Angeklagten, der durch das Vorhalten der durchgeladenen und entsicherten Waffe aus unmittelbarer Nähe Frau B zur Hergabe des Geldes veranlassen wollte und dazu dieses als lebensgefährdend erscheinende äußerst wirksame Zwangsmittel anwandte (vgl. RGSt 60, 157, 158).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Andererseits hat es aber auch von seinem Standpunkt aus Gewalt gegen Personen schon in der Freiheitsberaubung durch bloßes Einschließen erblickt (RGSt 73, 344, 345), ebenso auch in der Abgabe von Schreckschüssen - sowohl scharfer Schüsse wie solcher aus einer Schreckschußpistole -, und zwar sowohl bei der Nötigung (RGSt 60, 157) wie beim räuberischen Diebstahl (RGSt 66, 335), obwohl in keinem dieser Fälle feststand, daß zum Einschließen oder zum Schießen etwa ausnahmsweise nennenswerte körperliche Kraftanwendung der Täter gehört hat.
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Schon das Reichsgericht hat, wie aus RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; 73, 343, 344, 345zu entnehmen ist, für entscheidend gehalten, daß die vom Täter ausgehende Einwirkung auf sein Opfer nicht lediglich als ein seelischer, sondern zumindest auch als unmittelbarer körperlicher Zwang empfunden werde (RGSt 60, 158), als Einwirkung, die ihn auch körperlich trifft.
  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 Ws 203/79

    Gewaltbegriff; Psychisch wirkender Zwang

    Diesen Gewaltbegriff hat aber schon das Reichsgericht nicht konsequent angewandt, in mehreren Urteilen ist entscheidend auf die körperliche Wirkung des Zwanges beim Opfer abgestellt worden (RGSt 13, 49 ff.; 27, 405 [406]; 73, 343 ff.: Gewalt mittels Einschließens; RGSt 60, 157 [158]; 66, 353 [355]: Gewalt durch Abgabe von Schreckschüssen).

    Im übrigen ist die klare Abgrenzung zwischen Gewalt und Drohung schon seit den Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 60, 157; 66, 353) verwischt worden, die Abgabe von Schreckschüssen stelle Anwendung von Gewalt dar; denn die Beeinträchtigung des Nervensystems und eine dadurch ausgelöste körperlich fühlbare Wirkung kann auch durch eine entsprechende Drohung bewirkt werden (Geilen, JZ 1970, 521 [526]).

  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

    Es genügt vielmehr jede Handlung, die von dem Opfer, gegen das sie gerichtet ist, als Zwang empfunden wird, da sie dessen freie Willensbetätigung und Willensentschließung ausschließt und es der Herrschaft des Nötigenden beugt (RGSt 48, 346 [349]; 60, 157; 61, 156; 64, 113; 116; HRR 42 Nr. 193).
  • BGH, 10.11.1956 - 2 StR 459/56

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß der Täter den Anschein erweckt, er volle die Drohung wahrmachen (RGSt 60, 157).
  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54

    Rechtsmittel

    Dass die Abgabe eines - wenngleich ungefährlichen - Schreckschusses, der den Eindruck eines scharfen, gezielten Schusses hervorrufen kann und soll, als Gewalt gegen die Person zu beurteilen ist, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 60, 157; 66, 353, 355 f).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 608/51

    Rechtsmittel

    Dass die Abgabe von Schreckschüssen eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellen kann, hat das Schwurgericht zutreffend bejaht (RGSt 60, 157); aus dem Urteilszusammenhang lässt sich entnehmen, dass Frau Schade ihre Flucht, der festgestellten Absicht des Angeklagten entsprechend, aus Furcht um ihr Leben beschleunigt hat.
  • BGH, 28.06.1951 - 3 StR 377/51

    Rechtsmittel

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