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RG, 21.01.1926 - II 737/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Was ist nach § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. bei einem Zeugen unter der "Angabe der Wahrheit" zu verstehen? 2. Ist die Strafermäßigung des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. zu versagen, wenn das falsche Zeugnis neben Bekundungen, bei denen der Zeuge sich durch Angabe der Wahrheit in die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 56
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil …
Dem Angeklagten käme sonst zugute, daß er über eine "allgemeine" Falschaussage hinaus mit Blick auf eine drohende Strafverfolgung weitere falsche Angaben gemacht hat (vgl. RGSt 60, 56, 57 f.; 61, 310, 311 f.;… Lenckner aaO § 157 Rdn. 5;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. 1999 § 157 Rdn. 6; offen gelassen von BGH bei Dallinger MDR 1952, 658). - BGH, 25.02.1955 - 1 StR 538/54
Rechtsmittel
Das Landgericht ist bei der rechtlichen Würdigung dieses Sachverhalts davon ausgegangen, dass allein schon die Unterschrift und Hingabe der Wechsel an den zu ihrem Mißbrauch entschlossenen Angeklagten für die Kunden eine sie schädigende Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB dargestellt habe (vgl dazu RGSt 60, 56 [59] und BGH 4 StR 770/51 vom 21. Februar 1952). - BGH, 03.07.1952 - 3 StR 294/52
Rechtsmittel
Übrigens kann Eidesnotstand bereits entstehen, wenn sich aus dem wahrheitsgemässen Eingeständnis nur ehewidriger Beziehungen ein zur Strafverfolgung hinreichender Verdacht des Ehebruchs ergibt (RGSt 60, 56).