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   RG, 10.11.1927 - III 883/27   

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RG, 10.11.1927 - III 883/27 (https://dejure.org/1927,607)
RG, Entscheidung vom 10.11.1927 - III 883/27 (https://dejure.org/1927,607)
RG, Entscheidung vom 10. November 1927 - III 883/27 (https://dejure.org/1927,607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Handelt der Täter schon darum zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.), weil er mit der den Tatbestand des § 186 StGB. enthaltenden Strafanzeige eine Strafverfolgung gegen den Angezeigten herbeizuführen beabsichtigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Selbstverständlich darf der zivilrechtliche Ehrenschutz weder den Bürger daran hindern, seine schutzwürdigen Interessen vor den zuständigen Behörden nachdrücklich zu verfolgen, noch der öffentlichen Verwaltung dazu dienen, sachliche Kritik an ihrer Amtstätigkeit abzublocken, an deren Ausübung im Einklang mit der Rechtsordnung der Bürger auch dort ein berechtigtes Interesse haben muß, wo Pflichtverletzungen nicht ihn selbst unmittelbar betreffen (so sogar schon die noch besonders restriktive Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 193 StGB, vgl. RGSt 61, 400, 401; 62, 83, 93 ff).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99

    Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

    Die Anzeige einer Straftat liegt nicht allein im Interesse des Opfers, sondern auch im Interesse des Staates, der zur Wahrung seiner Rechtsordnung und zur Erhaltung des Rechtsfriedens in die Lage versetzt werden muß, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen (vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfG NJW 1987, 1929).
  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 46/02

    Zivilrechtliche Ansprüche des Hehlers gegen den Veräußerer von Diebesgut

    Im Falle eines tatbetroffenen Zeugen ist anerkannt, dass die Strafanzeige nicht allein im Interesse des Opfers, sondern auch im Interesse des Staates liegt, der zur Wahrung seiner Rechtsordnung und zur Erhaltung des Rechtsfriedens in die Lage versetzt werden muss, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen (vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfGE 74, 257 -263 = NStZ 1987, 333 -334 = MDR 1987, 640 -641 = NJW 1987, 1929 -1930 = JuS 1987, 902 -903 = StV 1987, 498 -499).
  • OLG Koblenz, 17.01.2003 - 5 U 46/02

    Falsche Verdächtigung - Schadensersatzansprüche gegen

    ( vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfGE 74, 257-263 = NStZ 1987, 333-334 = MDR 1987, 640-641 - NJW 1987, 1929-1930 = JuS 1987, 902-903 - StV 1987, 498-499 ).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53

    Rechtsmittel

    Ausschließlicher Beweggrund brauchte die Interessenwahrnehmung allerdings nicht zu sein (RGSt 61, 400; 66, 1).
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