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   RG, 11.05.1928 - I 324/28   

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https://dejure.org/1928,554
RG, 11.05.1928 - I 324/28 (https://dejure.org/1928,554)
RG, Entscheidung vom 11.05.1928 - I 324/28 (https://dejure.org/1928,554)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1928 - I 324/28 (https://dejure.org/1928,554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 160
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73

    Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges

    Sie könne dies auch dann sein, wenn sie zwar nicht von der betroffenen Person selbst, wegen deren besonderen körperlichen oder seelischen Beschaffenheit, als grausam empfunden wird, wohl aber von anderen Personen, die die Behandlung wahrnehmen und deren Gefühlsleben natürlich und gesund ist (RGSt 62, 160, 161).
  • BGH, 16.06.1959 - 1 StR 191/59
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  • LG München I, 26.02.1970 - IV 9/69

    Massen- und Einzeltötungen von Juden und Kommunisten in mehreren Orten in

    Die Massentötungen waren in all den Fällen grausam im Sinne von § 211 Abs.II StGB n.F., in denen die Todgeweihten nicht zu den ersten gehörten, die an den Grubenrand geführt wurden: Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180, 264; OGHSt. 1, 99; 2, 116; RGSt. 62, 160; 77, 45).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48

    Erschiessung des Landrats und Kreisleiters Dr. Bergmann, der gegen Kriegsende

    Ist das Opfer jedoch vermindert leidempfindlich oder sogar bewusstlos, dann kann auch ein Wüten gegen den Körper des Opfers als grausame Tötungsweise angesehen werden, so dass schon dann, wenn die Grausamkeit in der besonderen Art und Weise der Tötung liegt, volles Bewusstsein des Opfers nicht notwendig vorausgesetzt wird (vgl. RGSt. 62, 160).
  • LG München I, 21.01.1966 - 113 Ks 1/65

    Massenerschießung der Insassen der Ghettos von Lenin und Pohost-Zahorodzki bei

    Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180, 264; OGHSt. 1, 99; 2, 116; RGSt. 62, 160; 77, 45).
  • LG Braunschweig, 07.05.1947 - 1 KLs 37/46

    Erschiessung eines SA-Sturmführers, der seine SA-Uniform hatte beseitigen lassen

    Der Begriff der Grausamkeit wurde zum ersten Mal durch das Gesetz vom 19.6.1912 im Absatz 2 des § 223a in das StGB eingeführt und ist vom RG insbesondere in den Entscheidungen RGSt. 49, 389 und 62, 160 dahingehend erörtert worden, dass "grausam" dem "martern" in § 251 StGB gleich zu setzen sei, d.h. eine Tötung aus gefühlloser unbarmherziger Gesinnung unter Zufügung von besonderen körperlichen oder seelischen Qualen in besonderer Stärke oder von besonderer Dauer bedeute.
  • OLG Bamberg, 18.03.1948 - Ss 6/48

    Erschiessung des Führers eines Fremdarbeiterlagers, der anstelle des befohlenen

    Grausam ist eine Handlung dann, wenn sie einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung entspringt (RGSt. 62, 160).
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