Rechtsprechung
   RG, 05.06.1928 - I 288/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,548
RG, 05.06.1928 - I 288/28 (https://dejure.org/1928,548)
RG, Entscheidung vom 05.06.1928 - I 288/28 (https://dejure.org/1928,548)
RG, Entscheidung vom 05. Juni 1928 - I 288/28 (https://dejure.org/1928,548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Den heute noch gültigen Weg, die Sonderstellung von Satire und Karikatur methodisch zu erfassen, hat bereits das Reichsgericht gewiesen (RGSt 62, 183 ff.).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).
  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    Vielmehr erfordert die rechtliche Beurteilung die Entkleidung des in "Wort und Bild gewählten satirischen Gewandes" (BVerfG, NJW 1987, 2661, und VGH München, NJW 2011, 793, 794 zitieren RGSt 62, 183) zur Ermittlung ihres eigentlichen Inhalts (BVerfG, a.a.O.; NJW 1992, 2073, 2074; NJW 1998, 1386, 1387 und NJW 2002, 3767, beide ebenfalls unter Hinweis auf RGSt 62, 183).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Den heute noch gültigen Weg zur werkgerechten Interpretation solcher Kunstschöpfungen hat das Reichsgericht gewiesen (RGSt 62, 183; vgl. BVerfGE 75, 369 [377 f.]).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 84/16

    Duldungspflicht einer Stadt hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern für

    Die Satire zieht oft, wenn sie Missstände rügen oder geißeln will, in jener übertreibenden, verzerrenden Weise die letzten Folgerungen aus dem Bestehen des Missstandes, um diesen, mag er selbst auch keineswegs in einer so starken Form aufgetreten sein, recht handgreiflich und darum eindrucksvoll als solchen zu kennzeichnen (RG Urteil vom 5. Juni 1928 - I 288/28 - RGSt 62, 183, 184).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87

    Nationalhymne

    Dennoch bemüht sich das Landgericht nicht einmal ansatzweise darum, den Aussagekern des Liedes zu ermitteln und diesen von der gewählten Einkleidung zu scheiden (vgl. RGSt 62, 183 [184]; BVerfG, a.a.O., S. 377).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102

    "Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden

    Bereits das Reichsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5. Juni 1928 (RGSt 62, 183) auf die Sonderstellung dieser Formen der Meinungsäußerung hingewiesen und ausgeführt, dass es der Satire wesenseigen sei, dass sie mehr oder weniger stark übertreibe, also mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeite.
  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Der Satire ist es wesenseigen, dass sie mehr oder weniger stark übertreibt, d.h. dem Gedanken, den sie ausdrücken will, einen scheinbaren Inhalt gibt, der über den wirklich gemeinten hinausgeht, jedoch in einer Weise, dass der des Wesens der Satire kundige Leser den geäußerten Inhalt auf den ihm entweder bekannten oder erkennbaren tatsächlich gemeinten Gehalt zurückzuführen vermag (RG, Urteil vom 05.06.2918 - I 288/28 - juris).
  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

    Um ihren Aussagegehalt festzustellen, sind derartige Äußerungen nach einer schon auf das Reichsgericht zurückführenden Rechtsprechung (RGSt 62, 183 ff.) ihrer in Wort oder Bild gewählten formalen Verzerrung zu entkleiden.
  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    Daher erfordert ihre rechtliche Beurteilung die Entfernung des "in Wort und Bild gewählten satirischen Gewandes" (vgl. BVerfGE 75, 369 unter Hinweis auf RGSt 62, 183 ), damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt werden kann.
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

  • OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirisch-künstlerische Darstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht