Rechtsprechung
   RG, 19.05.1930 - III 1331/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,269
RG, 19.05.1930 - III 1331/29 (https://dejure.org/1930,269)
RG, Entscheidung vom 19.05.1930 - III 1331/29 (https://dejure.org/1930,269)
RG, Entscheidung vom 19. Mai 1930 - III 1331/29 (https://dejure.org/1930,269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Betrug. Ein erschlichener Preisnachlaß ist nicht ohne weiteres Vermögensschaden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Die bloße Vereitelung einer Vermögensvermehrung begründet aber keinen Betrug im Sinne des § 263 StGB (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; vgl. auch schon RGSt 41, 373, 375; 64, 181 f.).
  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

    Ein Vermögensschaden war weder schon dadurch eingetreten, daß die C. AG den Angeklagten ohne Vortäuschung der Absicht, die Reifen nach Brasilien zu exportieren, nicht die hohen Sonderrabatte eingeräumt hätte (vgl. dazu schon RGSt 64, 181), noch schon dadurch, daß sich die - vage - Hoffnung der C. AG, einen Markt in Brasilien zu erschließen, nicht erfüllt hat.
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 81/92

    Schadensersatz wegen Betrugs bei formnichtigen Kaufvertrag

    Die hierin liegende enttäuschte Äquivalenzerwartung hat der Bundesgerichtshof nicht als Schaden i.S. des § 263 StGB genügen lassen (vgl. BGHSt 16, 220, 223 ff [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - 3 StR 375/87 - BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; Beschluß vom 12.6. 1991 - 3 StR 155/91 - wistra 1991, 308, 309; vgl. schon RGSt 64, 181, 182).
  • KG, 12.05.2004 - 1 Ss 508/03

    Rabattbetrug: Voraussetzungen eines Vermögensschadens

    Dabei hat es sich auf den vom Senat geteilten Rechtsstandpunkt des Bundesgerichtshofs gestützt, demzufolge in Fällen der Rabattgewährung auf Grund einer Täuschung über den Verwendungszweck der Ware nicht etwa die Differenz zwischen dem vollen und dem geminderten Preis, sondern allein eine für den Verkäufer nachteilige Differenz zwischen der Zahlungsverpflichtung und dem Wert der Ware einen Schaden zu begründen vermag (grundlegend BGH NStZ 1991, 488 f.; vgl. ferner BGHSt 16, 220, 223 ff.; BGH bei Holtz MDR 1981, 100; BGH [Z] NJW 1993, 2992, 2993; so auch schon RGSt 64, 181, 182; zustimmend: Tiedemann in LK, StGB 11. Aufl., § 263 Rdnr. 163; Kindhäuser in NK, StGB, § 263 Rdnr. 308).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht