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   RG, 29.08.1930 - III 679/30   

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RG, 29.08.1930 - III 679/30 (https://dejure.org/1930,240)
RG, Entscheidung vom 29.08.1930 - III 679/30 (https://dejure.org/1930,240)
RG, Entscheidung vom 29. August 1930 - III 679/30 (https://dejure.org/1930,240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Gewährung des Geschlechtsverkehrs durch eine Dirne gegen Entrichtung des üblichen oder eines besonders niedrigen Entgelts oder unter nachträglichem Verzicht auf Entlohnung für den Mann ein Vorteil im Sinne des § 332 StGB.?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Jedoch entspricht es ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RGSt 9, 166; 64, 291) und dies fortführend des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 1959 - 5 StR 188/59; vom 9. September 1988 - 2 StR 352/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3; vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StGB § 331 Vorteil 1; vgl. zur Eigennutz begründenden sexuellen Gunstgewährung bei § 29 BtMG auch BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79; vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90), dass die Gewährung von Geschlechtsverkehr einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte darstellt.
  • BGH, 09.09.1988 - 2 StR 352/88

    Gelegenheit zu unentgeltlichen sexuellen Kontakt mit einer Prostituierten;

    Darunter fällt auch die Gestattung des Geschlechtsverkehrs und die Duldung sexueller Handlungen (RGSt 9, 166 f; 64, 291 f; 71, 390, 396; vgl. hierzu Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 331 Rdn. 21; Jescheck in LK StGB 10. Aufl. § 331 Rdn. 9), namentlich unentgeltlicher sexueller Kontakt mit Prostituierten.
  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94

    Amtsstellung - Sexueller Übergriff - Vorteil - Gewährung - Geschlechtsverkehr

    Es ist seit langem anerkannt, daß die Gewährung des Geschlechtsverkehrs als solche, wie sie der Angeklagte von der Schuldnerin gefordert hat, einen "Vorteil" im Sinne der §§ 331, 332 StGB darstellt (vgl. schon RGSt 64, 291, 292, Jescheck in LK 10. Aufl. § 331 Rdn. 9, Schulz in Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht, S. 122).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Die pflichtwidrige Diensthandlung gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit (vgl. u.a. RGSt 39, 193, 200; 64, 291, 292; BGHSt 7, 149, 151; 11, 125, 130; 14, 123, 127; 15, 88, 97; 15, 239, 242; BGH NStZ 1984, 24, 25).
  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

    Die Gewährung des Geschlechtverkehrs stellt für den Angeklagten einen "Vorteil" im Sinne der §§ 331, 332 StGB dar ( so schon RGSt 64, 291, 292; BGH StV 1994, 527; LK-Jeschek, a.a.O., § 331 Rdnr. 9).
  • BDH, 07.06.1966 - I D 36/65

    Rechtsmittel

    Dabei hat er insbesondere geltend gemacht, sein Verhalten habe nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 64, 291) nicht den Tatbestand der schweren passiven Bestechung erfüllt.

    Die von dem Beschuldigten erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 64, 291) befaßt sich mit der Frage, ob der einem Beamten von einer Dirne gegen Entgelt gewährte Geschlechtsverkehr einen Vorteil im Sinne von § 332 StGB darstellt.

  • BGH, 13.06.1962 - 2 StR 207/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser schon vom Reichsgericht stets vertretenen Rechtsansicht abzugehen (RGSt 64, 291; BGH NJW 1959, 1834).
  • BGH, 15.04.1959 - 2 StR 51/59

    Rechtsmittel

    Daß die Duldung unzüchtiger Handlungen einen Vorteil im Sinne der angeführten Vorschriften bilden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 64, 291; 71, 390, 396).
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