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   RG, 11.05.1931 - II 216/31   

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https://dejure.org/1931,311
RG, 11.05.1931 - II 216/31 (https://dejure.org/1931,311)
RG, Entscheidung vom 11.05.1931 - II 216/31 (https://dejure.org/1931,311)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1931 - II 216/31 (https://dejure.org/1931,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Dürfen tagebuchähnliche Aufzeichnungen des Angeklagten zum Beweise ihres Inhalts verlesen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    In diesen Fällen ist das Schriftstück selbst für den Tatrichter stets die unmittelbarste Erkenntnisquelle des in ihm verkörperten Vorgangs und regelmässig auch das zuverlässigere Beweismittel, und die Vernehmung der Person, von der die Aufzeichnung stammt, kann hier im allgemeinen nur die Bedeutung haben, die etwa zweifelhafte Echtheit der Urkunde zu bestätigen oder über ihren Inhalt hinaus weitere tatsächliche Feststellungen zu treffen (vgl RGSt 65, 294).
  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65

    Frage des Vorsitzes i. S. v. § 66 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei

    Zuvor hatte schon das Reichsgericht entschieden, daß auch ein gemäß § 67 GVG zeitweilig bestellter Vertreter den Vorsitz dann ausüben darf, wenn er dienstälter als der regelmäßige Vertreter ist (RG Urt. v. 11. Mai 1931 - II 216/31 - ebenso Löwe/Rosenberg/Schäfer 21. Aufl. Anm. 3 a zu § 66 GVG).
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 9/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das Filmtagebuch war zwar ein "anderes als Beweismittel dienendes Schriftstück" im Sinne des § 249 StPO, das vorgelegt werden konnte, damit das Gericht in der Sitzung von ihm als Beweismittel Gebrauch mache (vgl. RGSt 65, 294).
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