Rechtsprechung
   RG, 08.12.1930 - II 827/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,185
RG, 08.12.1930 - II 827/30 (https://dejure.org/1930,185)
RG, Entscheidung vom 08.12.1930 - II 827/30 (https://dejure.org/1930,185)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1930 - II 827/30 (https://dejure.org/1930,185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Tatsache allein, daß ein Richter in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht als Ergänzungsrichter an den Beratungen über die dem Urteil vorangegangenen Entscheidungen teilgenommen hat, seine Ausschließung von der Ausübung des Richteramts in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Es kommt also auf den Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten an (vgl. RGSt 65, 40, 43; BGH Urteil vom 27. Januar 1965 - 3 StR 591/54 - bei Dallinger MDR 1955, 270; BGH NJW 1961, 2069).

    Diese Auffassung ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sogar ständig bei den Richtern vertreten worden, die in demselben Verfahren bei einer Zwischenentscheidung (vgl. RG JW 1929, 263; BGH GA 1962, 282) oder bei einem früheren Urteil mitgewirkt haben, das wegen irriger Rechtsauffassung vom Revisionsgericht aufgehoben worden ist (vgl. RGSt 65, 40, 42, 43; BGH JR 1957, 68).

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Daß der Ergänzungsrichter bei der Entscheidung nicht mitwirkt, hatte schon das Reichsgericht ausgesprochen (RGSt 65, 40 (41 f.)).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Es darf die im ersten Rechtszuge vorgebrachten und glaubhaft gemachten Ablehnungsgründe auch in tatsächlicher Hinsicht würdigen und überprüfen, denn die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nach den für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätzen zu behandeln (RGSt 65, 40; BGHSt 1, 34; 18, 200, 203 [BGH 12.12.1962 - 2 StR 495/62]; BGH JR 1957, 68).

    Entscheidungen, die ein Richter aus sachlichen Erwägungen zu Ungunsten des Angeklagten in voraufgegangenen Verfahren oder Verhandlungen trifft, stellen keinen Ablehnungsgrund dar (RGSt 59, 410; 65, 40, 43; BGH JR 1957, 68).

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Es entspricht der einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum, daß Ablehnungsgesuche auch in tatsächlicher Beziehung der freien Nachprüfung des Revisionsrichters unterliegen (RGSt 7, 340; 22, 135; 65, 40; Löwe-Rosenberg Anm 7 b zu § 338).
  • BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig

    Tritt er nicht in das Quorum ein, hat er zwar nicht an einer Entscheidung (vgl. BVerfGE 30, 149, 156; RGSt 65, 40, 41), aber an der Verhandlung mitgewirkt (vgl. BVerfG, aaO), die der Entscheidung vorausgeht.
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Denn als unzureichend erweist es sich, dass weder anhand von Antrag und Begründung noch mit Blick auf das weitere Beschwerdevorbringen zweifelsfrei erkennbar ist, in welcher Sitzordnung die Richterbank im Zeitpunkt der Antragsstellung verhandelte oder ob sich das Ablehnungsgesuch zu diesem Zeitpunkt etwa gegen einen Ergänzungsrichter oder Ergänzungsschöffen (§ 31 StPO) richtete, ohne dass bis dahin ein Verhinderungsfall (§ 192 Abs. 2 und 3 GVG) entstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149; RG, Urteil vom 8. Dezember 1930 - II 827/30, RGSt 65, 40, 42).
  • AnwG Köln, 20.10.2008 - 10 EV 202/08

    Verstoß gegen das Verbot der Umgehung des Gegneranwalts; Beachtlichkeit einer

    Diese Auffassung ist in der Rspr. des Reichsgerichts und des BGH sogar ständig bei den Richtern vertreten worden, die in demselben Verfahren bei einer Zwischenentscheidung (vgl. RG, JW 1929, 263; BGH, GA 1962, 282) oder bei einem früheren Urteil mitgewirkt haben, das wegen irriger Rechtsauffassung vom Revisionsgericht aufgehoben worden ist (vgl. RGSt 65, 40, 42, 43; BGH, JR 1957, 68).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Selbst wenn die Rechtsanschauung eines solchen Urteils irrig und dieses deshalb von dem Revisionsgericht aufgehoben worden wäre, würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichwohl kein vernünftiger Grund vorliegen, an der Unbefangenheit der Richter zu zweifeln, die damals mitgewirkt hatten (vgl u.a. BGH in 5 StR 726/53 vom 5.3.1954; RGSt 65, 40 [43]).
  • BGH, 23.04.1963 - 5 StR 601/62
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 243/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kann daraus allein, daß ein Richter bereits in einem anderen Verfahren zu einem dem Angeklagten nachteiligen Werturteil gelangt ist, kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden (vgl. u.a. RG LZ 1921, 66; RG JW 1929, 263; RGSt 65, 40, 42; BGH JR 1957, 68).
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 726/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55

    Rechtsmittel

  • BDH, 29.10.1959 - II DB 31/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 661/58

    Ausschluss eines Richters von der Urteilsfindung wegen seiner Mitwirkung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht