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   RG, 15.12.1930 - III 680/30   

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https://dejure.org/1930,180
RG, 15.12.1930 - III 680/30 (https://dejure.org/1930,180)
RG, Entscheidung vom 15.12.1930 - III 680/30 (https://dejure.org/1930,180)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1930 - III 680/30 (https://dejure.org/1930,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem Vorteilgeber und dem Beamten darüber, daß der Vorteil "dem Beamten" zufließen soll? 2. Gebührenüberhebung und Betrug durch Erhebung nicht geschuldeter Schreibgebühren für Abschriften aus einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 52
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Dasselbe gilt von der Entscheidung RGSt 65, 52, die mißverständlich von einer vertragsmäßigen Willensübereinstimmung der Beteiligten spricht; denn auf den Gegensatz zwischen Willen und Erklärung kam es hier nicht an.
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Die Annahme einer Unrechtsvereinbarung scheidet aus, wenn auf der einen oder anderen Seite - der des Vorteilsgebers oder des Amtsträgers - der Wille fehlt, daß der Vorteil dem Beamten als Gegenleistung für eine Diensthandlung zufließen soll (BGHSt 10, 237, 241; RGSt 65, 52, 53; RG HRR 1940, Nr. 195; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 331 Rdn. 6, 29).
  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

    An diesem Standpunkt hat das Reichsgericht in RGSt 65, 52, 55 und noch in Band 75, 378, 379 allerdings ohne weitere Begründung unter Bezugnahme auf seine frühere Entscheidung festgehalten.
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

    Diese "vertragsmäßige" Willensübereinstimmung der Beteiligten braucht sich indessen nur darauf zu beziehen, daß der Vorteil - unmittelbar oder mittelbar - dem Beamten zufließen soll (RGSt 65, 52).
  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60

    Willensübereinstimmung zwischen Geber und Nehmer als Voraussetzung für die

    Zum Gewähren eines Vorteils gehört eine Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger darüber, daß der Vorteil, sei es unmittelbar oder mittelbar, dem Beamten zufliessen soll (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 5. Oktober 1960 - 2 StR 374/60 - RGSt 65, 52).
  • BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59

    Rechtsmittel

    - Die Urteilswendung S. 107 oben UA: "Seine vertragsmäßige Willensübereinstimmung [mit Markgraf]" geht offenbar auf entsprechende Formulierungen in der Rechtsprechung (RGSt 65, 52, 53) und im Schrifttum (Schönke/Schröder, 9. Aufl., Anm. II 2 zu § 331 StGB) zurück.
  • BGH, 12.08.1954 - 4 StR 306/54

    Rechtsmittel

    Es erscheint nach Lage des Falles ausgeschlossen, daß sich der Angeklagte gegen den Schuldvorwurf fahrlässiger Transportgefährdung erfolgreicher hätte verteidigen können als gegen den der fahrlässigen Verkehrsgefährdung (RGSt 65, 52, 55; BGH 4 StR 792/54 vom 18. März 1954).
  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53

    Rechtsmittel

    Es ist nach Sachlage ausgeschlossen, dass sich der Angeklagte gegenüber dem Vorwurf der Untreue nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenGes anders und wirkungsvoller als gegen die Beschuldigung eines Vergehens i.S. des § 266 StGB hätte verteidigen können (RGSt 65, 52, 55; BGH 2 StR 60/53 vom 20. März 1953).
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