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   RG, 26.04.1932 - I 272/32   

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https://dejure.org/1932,324
RG, 26.04.1932 - I 272/32 (https://dejure.org/1932,324)
RG, Entscheidung vom 26.04.1932 - I 272/32 (https://dejure.org/1932,324)
RG, Entscheidung vom 26. April 1932 - I 272/32 (https://dejure.org/1932,324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung anordnet, die Beteiligten darauf hinweisen, daß sie der Blutentnahme widersprechen können? 2. Kann eine Person, der eine Blutprobe zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung durch einen Sachverständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21

    Eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihres Studium für einen Aufstieg in den

    Denn unter "Anvertrauen" ist nur die Mitteilung zu verstehen, bei der die Geheimhaltung verlangt oder stillschweigend erwartet wird (RGSt 66, 273).

    Dennoch muss die Kenntnisnahme im weitesten Sinne bei Ausübung seines Amtes, das heißt im Rahmen seiner dienstlichen Funktion erfolgen (RGSt 66, 273; MK-Puschke, § 353b Rdnr. 31; NK-Kuhlen § 353b Rdnr. 18).

  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in

    Demgegenüber hatte das Reichsgericht die Auffassung vertreten, daß das Verhältnis zwischen gerichtlichem Sachverständigen und Proband nicht das durch § 203 StGB (damals § 300 StGB) und § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO geschützte Verhältnis eines Arztes zum hilfesuchenden Kranken sei und ein "Anvertrauen" somit nicht vorliege (RGSt 61, 384 f.; 66, 273, 275; ebenso OGHSt 3, 61, 63; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 76 Rdn. 2; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 203 Rdn. 7).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Das Reichsgericht erklärte sie für nicht verpflichtet, die Entnahme einer Blutprobe zuzulassen (RGSt 64, 160 ff; 66, 273).
  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63

    Ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht

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  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
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  • BGH, 31.05.1976 - RiZ(R) 1/76

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

    Es kann deshalb auch offen bleiben, ob insoweit ein Aussageverweigerungsrecht (§ 408 Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 98 VwGO) und ein Entbinden von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit überhaupt in Betracht kamen (vgl. BGHZ a.a.O. S. 294 bis 296; RGSt 66, 273, 275).
  • BGH, 07.12.1954 - 1 StR 663/54

    Rechtsmittel

    Eine Belehrungspflicht besteht - anders als im Falle des § 52 StPO - nicht (RGSt 54, 39; 66, 273, 275); das Gericht ist nicht verpflichtet, ein berufliches Schweigegebot von Amts wegen zu beachten.
  • BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70

    Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug - Betrug in einem

    § 53 StPO kennt - anders als § 52 StPO für die dort genannten Gruppen von Zeugen - keine Verpflichtung zur Belehrung der Geheimnisträger über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (so schon RGSt 66, 273, 275; siehe auch BGHSt 18, 146, 150) [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62].
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