Rechtsprechung
   RG, 24.11.1932 - II 1205/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,22
RG, 24.11.1932 - II 1205/32 (https://dejure.org/1932,22)
RG, Entscheidung vom 24.11.1932 - II 1205/32 (https://dejure.org/1932,22)
RG, Entscheidung vom 24. November 1932 - II 1205/32 (https://dejure.org/1932,22)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,22) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann die Voraussage eines zu erwartenden Ereignisses als Behauptung einer Tatsache im Sinne des § 186 StGB. angesehen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Was noch nicht geschehen ist, ist nicht Tatsache (RGSt 67, 2).
  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09

    Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei

    Für die Zukunft angekündigte Ereignisse, die noch nicht geschehen sind und demgemäß auch nicht dem Beweise zugänglich sind, stellen keine Tatsachen dar (BGH NJW 1998, 1223, unter Hinweis auf RGSt 67, 2).
  • BGH, 20.03.1952 - 4 StR 700/51

    Rechtsmittel

    Die Voraussage eines künftigen Ereignisses, das der Angeklagte nach dem Inhalt seines Schreibens in Gestalt eines ungünstigen Prozeßausganges befürchtete, stellt sich als Vorbringen einer im § 186 StGB vorausgesetzten Tatsache nur dann dar, wenn sie erkennbar aus einem Ereignis der Vergangenheit hergeleitet wird, das das angekündigte Geschehen hervorzurufen geeignet wäre (RGSt 67, 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht