Rechtsprechung
   RG, 23.06.1933 - I 677/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,296
RG, 23.06.1933 - I 677/33 (https://dejure.org/1933,296)
RG, Entscheidung vom 23.06.1933 - I 677/33 (https://dejure.org/1933,296)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1933 - I 677/33 (https://dejure.org/1933,296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1933,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Liegt vollendeter Mord vor, wenn der Täter die von ihm mit Tötungsvorsatz verletzte Person, die er irrtümlich für tot hält, ins Wasser wirft und der Tod sonst nicht eingetreten wäre?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60

    Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis

    Das ist für Fälle des direkten Tötungsvorsatzes schon wiederholt entschieden worden (RGSt 67, 258; BGH vom 23. Oktober 1951 bei Dallinger MDR 1952, 16; BGHSt 7, 325, 329/330).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01

    Versuch; Totschlag; unmittelbares Ansetzen; Koinzidenz des Vorsatzes;

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135; BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 12/01

    Tötungsvorsatz (Feststellungsvoraussetzungen); Totschlag; Mord; Besondere Schwere

    Die Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf (vgl. RGSt 67, 258; BGH NJW 1960, 1261; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 16 Rdn. 7 m.w.N.) kann hier keine Anwendung finden, weil die erste und tödliche Handlung nicht von einem festgestellten Tötungsvorsatz des Angeklagten gedeckt war.
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 459/80

    Voraussetzungen für strafbefreienden Rücktritt vom Versuch - Anforderungen an

    Eine solche Abweichung, die den Schuldspruch wegen Tatvollendung nicht in Frage stellt, hat die Rechtsprechung sogar in Fällen angenommen, in denen die den tödlichen Erfolg unmittelbar herbeiführende Handlung des Täters selbst nicht mehr vom Tötungswillen getragen war (RGSt 67, 258 f; OGHSt 1, 74, 75 f; 2, 285 ff; BGH bei Dallinger MDR 1952, 16) oder der Täter sie in einem plötzlich einsetzenden Zustand der Schuldunfähigkeit verübt hat (BGHSt 7, 325, 328 ff).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 348/51

    Rechtsmittel

    Sie hat die Todesfolge gewollt und verursacht (RG in DRichtZ 1932 Rspr 235 und RGSt 67, 258).
  • BGH, 21.08.1964 - 4 StR 243/64

    Rechtsmittel

    Er ist dabei der Rechtsmeinung des Reichsgerichts gefolgt (RGSt 67, 258; abweichend allerdings RGSt 70, 257), die auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone übernommen hatte (OGHSt 1, 74; 2, 285).
  • BGH, 09.10.1956 - 1 StR 230/56

    Rechtsmittel

    Daß der Tod des Kindes nicht als unmittelbare Folge der lebensgefährlichen Mißhandlungen eintrat, sondern auf das Werten in die Abortgrube zurückzuführen ist, ändert an der strafrechtlichen Würdigung nichts (RGSt 67, 258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht