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   RG, 09.11.1933 - II 321/33   

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RG, 09.11.1933 - II 321/33 (https://dejure.org/1933,2)
RG, Entscheidung vom 09.11.1933 - II 321/33 (https://dejure.org/1933,2)
RG, Entscheidung vom 09. November 1933 - II 321/33 (https://dejure.org/1933,2)
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§ 27 StGB, Gehilfenvorsatz

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 343
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Welche Tatumstände dabei als die jeweils wesentlichen Merkmale der Haupttat anzusehen sind, ist bisher von Fall zu Fall unterschiedlich beantwortet worden, ohne daß allgemeingültige Kriterien entwickelt worden wären (RGSt 67, 343, 344; OLG Köln GA 1959, 185; BGHSt 34, 63, 64 m. Anm. Roxin in JZ 1986, 908; Rogall GA 1979, 11, 13; BayObLG …
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Wer z.B. einem anderen eine Waffe überläßt, damit er sie bei einem Diebstahl bei sich führe, wird, wenn der Täter mit ihrer Hilfe eine räuberische Erpressung (§§ 255, 253, 249, 250 Nr. 1 StGB) begeht, wegen Beihilfe zum schweren Diebstahle (§§ 243 Abs. 1 Nr. 5,49 StGB) bestraft; denn die tatsächlich verübte schwerere Tat ist keine grundsätzlich andere als die leichtere, die sich der Gehilfe vorstellte, und hat mit ihr den Angriff auf fremdes Vermögen gemein (RGSt 67, 343).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Nicht erforderlich ist dagegen, daß der Gehilfe Vorstellungen hat, wie die Haupttat in allen Einzelheiten aussehen soll (RGSt 67, 343; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 445/54-bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 30; Busch in LK 9. Aufl. § 49 Rdn. 14; Cramer in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 27 Rdn. 19, 27).
  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 516/54

    Rechtsmittel

    Ob und inwieweit sich die Ausführung der Taten noch mit dieser seiner Vorstellung deckte, bedarf daher keiner weiteren Untersuchung, wenn die Haupttaten von der Vorstellung des Gehilfen so wesentlich abwichen, dass sie sich als ganz andere Straftaten darstellen (vgl dazu RGSt 67, 343; 70, 293, 295).

    Hiernach ist an sich denkbar, dass der Haupttäter einen Raub beging und der Gehilfe in der Begrenzung seines Vorsatzes wegen Beihilfe zur Erpressung verurteilt wird (vgl RGSt 11, 118; 67, 343).

  • BGH, 24.03.1987 - KRB 8/86

    Bietergemeinschaft - Ordnungswidriges Verhalten - Aufsichtspflichtverletzung

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  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

    Die Rechtsprechung hat diese Grundregeln für das allgemeine Strafrecht geprägt (RGSt 67, 343, 344; BGHSt 11, 66).
  • LG Wuppertal, 04.11.1954 - 5 Ks 1/51

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

    Einzelheiten der Tat brauchte der Angeklagte nicht zu kennen; er brauchte nicht zu wissen, wann, wo und unter welchen besonderen Umständen die Tat ausgeführt werden würde (RGSt. 67, 343; RG HRR 1937 Nr. 1558).
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung

    Der Vorsatz ist ein doppelter: der Gehilfe muß den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]); er muß ferner die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennen, wobei aber nicht erforderlich ist, daß er auch eine Vorstellung davon hat, wie die Haupttat in ihren Einzelheiten ausgeführt werden soll (BGHSt 11, 66; BGH GA 1967, 115, 116; RGSt 67, 343, 344).
  • BGH, 13.05.1966 - 4 StR 153/66

    Verpflichtung von Ehegatten zur Verhinderung strafbarer Handlungen des

    Einzelheiten des Tatgeschehens brauchte er nicht zu kennen; insbesondere brauchte er nicht zu wissen, wann, wo, an wem und unter welchen besonderen Umständen die Abtreibungen im einzelnen durchgeführt werden würden (RGSt 67, 343; RG JW 1938, 2198 Nr. 8).
  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist anerkannt, daß der Gehilfe von den Einzelheiten der Haupttat keine bestimmte Kenntnis oder Vorstellung zu haben braucht (RGSt 67, 343 ff; BGH 1 StR 455/54 vom 24.9.1954. Dallinger MDR 1955, 143).
  • BGH, 13.05.1954 - 4 StR 32/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 452/57

    Beihilfe zur Abtreibung durch Vermittlung an einen zur Abtreibung bereiten Arzt

  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 485/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1954 - 1 StR 445/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72

    Voraussetzungen für das Leisten von Beihilfe - Anforderungen an den

  • BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach der Vorstellung des Täters

  • BGH, 01.12.1956 - 2 StR 445/56

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 29.07.1947 - 8 KLs 2/47

    Verhaftung, Misshandlung und Exekution von Fahnenflüchtigen und ihnen

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