Rechtsprechung
   RG, 19.12.1932 - III 1053/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,258
RG, 19.12.1932 - III 1053/32 (https://dejure.org/1932,258)
RG, Entscheidung vom 19.12.1932 - III 1053/32 (https://dejure.org/1932,258)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1932 - III 1053/32 (https://dejure.org/1932,258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist vor der großen Strafkammer, wenn sie in erster Instanz entscheidet, das Schnellverfahren nach § 212 StPO. zulässig? 2. Ist das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses im Revisionsverfahren auch ohne eine darauf gerichtete Rüge zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    In der Eigenschaft als Verfahrensvoraussetzung (RGSt 68, 107; 67, 59)wird der Eröffnungsbeschluss, der den Anforderungen des § 207 StPO dem übrigen Inhalt nach entspricht, durch das unzulässige Beiwerk nicht berührt.
  • BGH, 27.01.1959 - 1 StR 645/58

    Rechtsmittel

    Er führt zur Aufhebung des Urteils mit seinen Feststellungen und zur Einstellung des Verfahrens, soweit das Urteil angefochten worden ist (§ 260 Abs. 1, 3 StPO; vgl. RGSt 67, 59; BGHSt 10, 137, 140 f [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH 1 StR 625/57 vom 4. Februar 1958; wegen der förmlichen Aufhebung des Urteils samt Feststellungen vgl. RGSt 68, 105, 108; BGH 5 StR 411/56 vom 26. Februar 1957, insoweit in BGHSt 10, 137 nicht abgedruckt).

    Die Einstellung des Verfahrens, die keine sachliche Erledigung des Straffalles enthält, steht einer Verurteilung in neuer Verhandlung nach nochmaliger Anklageerhebung und ordnungsmäßigem Eröffnungsbeschluß nicht entgegen (vgl. RGSt 67, 59, 62).

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

    2) Wenn aber die sonstigen Besonderheiten des beschleunigten Verfahrens für das Berufungsgericht ohnehin nicht gelten, besteht auch kein Anlass, die gerade zum Ausgleich für die Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahrensart normierte Rechtsfolgenbeschränkung (- vgl. RGSt 67, 59/61: Der Ausgleich der "Schmälerung" der Rechte des Angeklagten im "Schnellverfahren" ist durch die Möglichkeit der Anrufung einer zweiten Tatsacheninstanz gewährleistet. -) dem Berufungsgericht in gleichem Umfange aufzuerlegen, wie sie für das Amtsgericht bestimmt ist (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart StV 1998, 585/587; OLG Hamburg StV 2000, 299/301; Tolksdorf in KK-StPO aaO § 419 Rn. 19; KMR-Metzger § 419 Rn. 38; Pfeiffer aaO § 419 Rn. 5; a.A.: Krehl in HK-StPO aaO § 419 Rn. 2; LR-Gössel § 419 Rn. 14; Meyer-Goßner aaO § 419 Rn. 14; Paeffgen in SK-StPO § 419 Rn. 16).
  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77

    Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen

    Diese Verweisung ist für den Bundesgerichtshof nach § 348 Abs. 2 StPO bindend (RGSt 67, 59).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 390/68

    Einstellung des Verfahrens auf Grund fehlenden Eröffnungsbeschlusses -

    Das Verfahren muß daher gemäß § 206 a StPO eingestellt werden (RGSt 67, 59; BGHSt 15, 40, 44) [BGH 15.07.1960 - 4 StR 542/59].
  • OLG Oldenburg, 19.07.1982 - 2 Ws 255/82

    Fortdauernde Bindung des erstinstanzlichen Gerichts an das beschleunigte

    Der Annahme einer fortdauernden Bindung des erstinstanzlichen Gerichts an das beschleunigte Verfahren nach Verkündung eines - später aufgehobenen - Urteils steht nicht entgegen, daß bei unbeachteter sachlicher Unzuständigkeit das beschleunigte Verfahren in der Rechtsmittelinstanz einzustellen ist und die Staatsanwaltschaft sodann Anklage im ordentlichen Verfahren erheben kann (vgl. RGSt 67, 59, 62; 68, 332, 334).
  • BGH, 27.04.1966 - 2 StR 74/66

    Bestehenbleiben einer Verurteilung bei Fehlen eines Beschlusses über die

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses und des einen Eröffnungsbeschluß entsprechenden Beschlusses nach § 266 Abs. 1 StPO begründet ein Verfahrenshindernis, das im angeführten Fall die Einstellung des Verfahrens erforderlich macht (RGSt 67, 59; BGH Urt. v. 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60 -).
  • BGH, 30.05.1956 - 3 StR 88/56

    Rechtsmittel

    Der Mangel muß in jedem Rechtszug von Amts wegen beachtet werden (RGSt 67, 59).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 96/56

    Rechtsmittel

    Der Mangel dieser Urteilsvoraussetzung ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen (RGSt 67, 59 [62]).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 325/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht