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   RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33   

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RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33 (https://dejure.org/1934,285)
RG, Entscheidung vom 02.05.1934 - 1 D 1096/33 (https://dejure.org/1934,285)
RG, Entscheidung vom 02. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (https://dejure.org/1934,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus § 264 StPO. ergeben, eine Verurteilung auf Grund wahldeutiger Feststellungen unbeschränkt zulässig? II. 1. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus § 264 StPO. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 257
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der

    Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff. mit Anm. Oetker GS 106 (1935), 401, 408 ff.) ab, soweit es die Variante von Diebstahl oder Hehlerei betraf.

    Die Rechtsprechung sei aber dazu berechtigt, zur Ergänzung einer im Verfahrensrecht vorhandenen Gesetzeslücke rechtsschöpferisch tätig zu werden, wobei sie "gleich dem Gesetzgeber arbeiten" müsse (RGSt 68, 257, 259).

    Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil es der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse, wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262).

    Für andere Tatbestandsalternativen wurde eine Wahlfeststellung weiter abgelehnt (RGSt 68, 257, 260 f.).

    Die zur Legitimation der gesetzesalternativen Wahlfeststellung angeführten Gründe, die ausschließlich auf einer Abwägung von Gerechtigkeitsüberlegungen und kriminalpolitischen Erwägungen beruhen (vgl. RG, Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33, RGSt 68, 257, 260), halten einer Überprüfung anhand der Verfassungsnorm nicht stand.

    Der vom Reichsgericht angenommene Missstand im Fall der Nichtfeststellbarkeit von Diebstahl oder Hehlerei als Ursache für den festgestellten Gewahrsam eines Angeklagten an gestohlenen Gegenständen (RG aaO, RGSt 68, 257, 262) ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche die gesetzesalternative Wahlfeststellung zur "Vermeidung lebensfremder und der Gerechtigkeit widersprechender Ergebnisse" fordert (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388), als tragender Grund für die Rechtsfigur angeführt worden.

  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff.) ab.

    Grundsätzlich waren nach ihrer Auffassung zwar alternative Tatsachenfeststellungen als Anlass für eine Verurteilung nur dann zulässig, wenn die Alternativen lediglich verschiedene Ausführungsarten desselben Delikts betrafen, nicht aber, wenn verschiedene Straftatbestände in Frage stehen (RGSt 68, 257 f.).

    Diese Ausnahme diene der Vermeidung ungerechter Freisprechungen oder "erzwungener Feststellungen', von deren Richtigkeit der Tatrichter selbst nicht überzeugt sei (RGSt 68, 257, 258; krit. dazu Freund in Festschrift für Wolter, 2013, S. 33, 55).

    Der Auftrag, die Frage der Wahlfeststellung zu klären, führe aus diesem Aufgabenkreis hinaus (RGSt 68, 257, 259).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung sei berechtigt, "zur Ergänzung einer im Verfahrensrecht vorhandenen Gesetzeslücke' auch "rechtsschöpferisch' tätig zu werden (RGSt 68, 257, 259).

    Dementsprechend sei das Reichsgericht bei der Ausgestaltung des Beweisantragsrechts vorgegangen (RGSt 68, 257, 259 f.).

    Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil dieses der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262).

    Warum die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts sie - entgegen vormaliger Rechtsprechung (RGSt 22, 213, 216) - nicht daran messen wollten, sondern dem "Verfahrensrecht' zugeordnet haben (RGSt 68, 257, 259), ist den Gründen des Plenarbeschlusses nicht zu entnehmen (vgl. Haas, HRRS 2016, 190, 191).

    Ein "zwingendes Bedürfnis' für die Zulassung einer Ausnahme vom Grundsatz der eindeutigen Verurteilung zur Vermeidung eines als ungerecht betrachteten Freispruchs (RG aaO, RGSt 68, 257, 262) besteht bei Eingreifen eines gesetzlichen Auffangtatbestands nicht.

  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Die ungleichartige Wahlfeststellung ist damit eine besondere, dem Strafverfahrensrecht zuzuordnende Entscheidungsregel, die nicht den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG berührt (vgl. Beschluss der Vereinigten Strafsenate vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 -, RGSt 68, 257 ; BVerfGE 25, 269 für die Entscheidungsregel "in dubio pro reo'; Stuckenberg, ZIS 2014, S. 461 ; ders., in: KMR, StPO, § 261 Rn. 106, 149 (August 2013); Wolter, GA 2013, S. 271 ; Günther, Verurteilungen im Strafprozess trotz subsumtionsrelevanter Tatsachenzweifel, 1976, S. 168 f.).

    Die Frage, wie die Grenzen für die Zulässigkeit von wahlweisen Schuldfeststellungen zu ziehen sind, sollte vielmehr (weiterhin) der Rechtsprechung überlassen werden, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits der vom Reichsgericht (vgl. Beschluss der Vereinigten Strafsenate vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 -, RGSt 68, 257) vor Inkrafttreten von § 2b RStGB vertretenen Rechtsauffassung zur Zulässigkeit wahlweiser Feststellungen angeschlossen hatte und teilweise bereits darüber hinaus gegangen war (vgl. BT-Drucks. Nr. 3713 S. 19).

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff.) ab.

    Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil es der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262).

    Für andere Tatbestandsalternativen wurde eine gesetzesalternative Verurteilung weiter abgelehnt (RGSt 68, 257, 260 f.).

    Die Tatsache, dass gerade dies bei der begrenzten Zulassung einer gesetzesalternativen Verurteilung der Fall ist, haben die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts betont (RG aaO, RGSt 68, 257, 259).

  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    e) Dementsprechend hat auch das Reichsgericht, das die Wahlfeststellung nur in engen Grenzen für zulässig erachtet hat, seine restriktive Haltung nicht mit einem Verstoß gegen das auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen geltende Bestimmtheitsgebot (§ 2 Satz 1 RStGB) begründet (vgl. RGSt 68, 257; 57, 174; 56, 35 f.; 55, 228; 55, 44; 53, 231; 23, 47; 11, 103 f.).

    Der Umstand, dass dem Verurteilten bei einer mehrdeutigen Verurteilung in der Urteilsformel immer auch die Erfüllung eines Tatbestandes als möglich angelastet wird, den er tatsächlich nicht verwirklicht hat (vgl. RG - Vereinigte Strafsenate -, Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33, RGSt 68, 257, 261; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 353/51, BGHSt 1, 327, 328; Günther, aaO, S. 112 ff., 185), führt nicht zu deren Unzulässigkeit.

  • BGH, 24.06.2014 - 1 ARs 14/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Die gesetzesalternative Wahlfeststellung gehört deshalb dem Verfahrensrecht an (so bereits ausdrücklich die Grundsatzentscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts, Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33, RGSt 68, 257, 262).

    Die obersten Gerichte haben sich daher im wesentlichen der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen, wie sie vor der Einfügung des § 2 b in der Plenarentscheidung vom 2. Mai 1934 (RGSt 68, 257) ihren Niederschlag gefunden hatte.

    Schon in der Grundsatzentscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts (Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33, RGSt 68, 257, 260) zur gesetzesalternativen Wahlfeststellung bei Diebstahl und Hehlerei wurde hervorgehoben, dass die "Sicherheit der Urteilsfindung" und die "Gerechtigkeit der Urteilswirkung" eine Einschränkung der Wahlfeststellung erforderlich machen.

  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Sie wurde ursprünglich von den Vereinigten Strafsenaten des Reichsgerichts für die Verurteilung von Diebstahl oder Hehlerei entwickelt, wobei diese nach zutreffender eigener Einschätzung ausschließlich in das Verfahrensrecht rechtsschöpferisch eingegriffen haben (vgl. RG - Vereinigte Strafsenate - , Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33, RGSt 68, 257, 262).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Zu der allgemeinen Frage, wann Verurteilungen auf Grund wahldeutiger Tatsachenfeststellung zulässig sind, hält der Große Senat an der Rechtsprechung fest, die das Reichsgericht mit dem Beschluß der Vereinigten Strafsenate vom 2. Mai 1934 (RGSt 68, 257 ff) eingeleitet und bis zur Einführung des, (durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1.1) wiederaufgehobenen.
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Schon das Reichsgericht hat nachdrücklich auf die bei einer Wahlfeststellung drohenden, mit der Zahl der sich anbietenden Möglichkeiten in der Regel zunehmenden Gefahren für diese Sicherheit der Urteilsfindung hingewiesen (RGSt 68, 257, 260).

    Das ist, soweit es sich um (schweren) Diebstahl und Hehlerei handelt, bereits in einer Reihe von Entscheidungen dargelegt worden (RGSt 68, 257, 262; BGHSt 1, 302; 11, 26; 15, 63; BGH NJW 1952, 114).

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Nach der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 68, 257 und der ihr folgenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56] mit Nachweisen; 11, 26, 28; 16, 184; 20, 100, 101) ist Voraussetzung einer Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage, daß die mehreren möglichen Verhaltensweisen rechtsethisch und phsychologisch gleichwertig sind.

    Über diese Schranke darf aus rechtsstaatlichen Gründen um der Sicherheit der Urteilsfindung und der Gerechtigkeit der Urteilswirkung willen nicht hinausgegangen werden (vgl. dazu RGSt 68, 257, 260 ff).

  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 1/74

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Mitwirken beim Absatz betrügerisch

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 662/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
  • BGH, 06.11.1964 - 6 StE 1/64

    Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik durch Weitergabe einer falschen Nachricht

  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 331/53
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85

    Strafbarkeit wegen Mordes - Verurteilung aufgrund alternativer

  • BGH, 29.10.1958 - 2 StR 375/58
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

  • BGH, 24.02.1977 - 4 StR 690/76

    Rüge fehlerhafter Ablehnung des auf Anhörung eines Zeugen gerichteten

  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine

  • BGH, 31.01.1961 - 5 StR 565/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 22/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 109/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1962 - 1 StR 553/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1962 - 2 StR 595/61

    Voraussetzungen einer Einziehung von Gegenständen gem. § 40 StGB - Anwendung des

  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 479/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1959 - 2 StR 109/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1957 - 5 StR 67/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1957 - 4 StR 478/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.08.1956 - 5 StR 244/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1965 - 2 StR 221/65

    Festlegung von Nebenstrafen und Nebenfolgen bei der Wahlfeststellung -

  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 198/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1952 - 4 StR 142/52

    Rechtsmittel

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