Rechtsprechung
   RG, 17.09.1934 - 2 D 839/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,238
RG, 17.09.1934 - 2 D 839/33 (https://dejure.org/1934,238)
RG, Entscheidung vom 17.09.1934 - 2 D 839/33 (https://dejure.org/1934,238)
RG, Entscheidung vom 17. September 1934 - 2 D 839/33 (https://dejure.org/1934,238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Genügt zur Verurteilung nach § 216 StGB. (Tötung auf Verlangen), daß der Getötete die Tötung gebilligt hat? 2. Bleibt der Täter nach § 46 Nr. 2 StGB. straflos, wenn er geglaubt hat, durch seine spätere Tätigkeit den Erfolg der Tat abzuwenden, der Nichteintritt des Erfolgs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

    Vielmehr ist zur Privilegierung der Tötung eine bestimmende Einflussnahme des Opfers auf den Entschluss des Täters erforderlich (vgl. RG, Urteil vom 17. September 1934 - 2 D 839/33, RGSt 68, 306, 307; Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 216 Rn. 5; Knierim, Das Tatbestandsmerkmal "Verlangen' im Strafrecht, 2018, S. 317; SK-StGB/Sinn, 9. Aufl., § 216 Rn. 6).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Nur für den Fall, daß der Täter seinen Vorsatz nicht von vorn herein auf eine einzige oder bestimmte Ausführungshandlungen beschränkte, seinem Opfer also z.B. so viele Verletzungen beibringen wolle, als - je nach der Sachlage während der Tatausführung - erforderlich seien, um den Erfolg herbeizuführen, kommt es auch noch darauf an, welche Wirkungen er sich von seinem bisherigen Tun im Zeitpunkt seiner Entschliessung, keine weiteren Ausführungshandlungen mehr vorzunehmen, versprochen und ob er weiteres Handeln überhaupt noch als möglich angesehen hat (RGSt 68, 306, 308 und die oben angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Das entnahm das Reichsgericht dem Wortlaut des § 46 Nr. 2 StGB (RGSt 17, 158; 68, 306,309), und mit ihm meinen noch heute Mezger (Strafrecht I 5. Aufl. S. 204/205) und Jagusch (LK 8. Aufl. III 1 dd und ee zu § 46 StGB), diese "Härte" könne nur durch eine Änderung des Gesetzes beseitigt werden.
  • BGH, 19.01.1960 - 1 StR 624/59

    Rechtsmittel

    Es läge dann ein beendeter Versuch im Sinne des § 46 Nr. 2 vor, demgegenüber sein späteres untätiges Verhalten ohne Bedeutung wäre (u.a. RGSt 39, 220; 43, 137; 57, 278, 279; 68, 306, 308; RG LZ 1915 Sp. 302 Nr. 12; 1918 Sp. 1279 Nr. 24; BGHSt 4, 180 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; BGH GA 1956, 89).
  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 343/62

    Rechtsmittel

    Daher kann es auf sich beruhen, ob die Anwendung des § 46 StGB außerdem aus anderen Gründen nicht in Betracht käme: etwa deshalb, weil der Angeklagte den Raub dadurch möglicherweise schon vollendet hatte, daß er dem Pförtner die Schlüssel zur Kantine, in der er Geld stehlen wollte, bei dem Ringen entwand; oder deshalb, weil er den Überfall von vornherein nur auf ganz bestimmte Weise, durch Niederschlagen mit dem Eisenstab - und auf keine andere Art - ausführen wollte, dieser Versuch aber schon darum mißlang, weil das Eisen dem Angeklagten nach dem zweiten Schlage entfiel (BGHSt 14, 75 mit weiteren Fundstellen und RGSt 68, 306, 308).
  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 299/54

    Rechtsmittel

    Das ist stets dann unmöglich, wenn der Erfolg nicht eintritt, weil - wie hier - die tatbestandsmässige Handlung unzulänglich ist (sog. fehlgeschlagenes Verbrechen; RGSt 68, 306, 309).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht