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   RG, 29.10.1934 - 3 D 1082/34   

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https://dejure.org/1934,206
RG, 29.10.1934 - 3 D 1082/34 (https://dejure.org/1934,206)
RG, Entscheidung vom 29.10.1934 - 3 D 1082/34 (https://dejure.org/1934,206)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1934 - 3 D 1082/34 (https://dejure.org/1934,206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf es bei einem Betrug, den der Dienstberechtigte bei Eingehung eines Dienstvertrags gegenüber dem Arbeitnehmer begangen haben soll, zum Nachweis des Vermögensschadens der Feststellung, daß der Arbeitnehmer Gelegenheit gehabt haben würde, seine Arbeitskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Unabhängig von der Frage, ob im EU-Ausland genehmigte Sportwetten auch im Bundesgebiet ohne zusätzliche Genehmigung zulässig vermittelt werden dürfen oder nicht (vgl. hierzu OLG München NJW 2006, 3588; Mosbacher NJW 2006, 3529), ist hier jedenfalls aus wirtschaftlicher Sicht eine Schädigung der ausländischen Wettanbieter eingetreten (vgl. auch Weber aaO S. 67; Cramer/Perron aaO § 263 Rdn. 91; RGSt 68, 379, 380).
  • BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00

    Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft

    Jedoch kann die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zur Erbringung von Dienstleistungen einzusetzen, zum Vermögen im Sinne des § 263 StGB gehören, wenn solche Leistungen üblicher Weise nur gegen Entgelt erbracht werden (RGSt 68, 379, 380; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; BGH NStZ 1998, 85; vgl. auch Lackner und Cramer jeweils aaO).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auch in der Bindung der Arbeitskraft hat die Rechtsprechung einen Vermögensschaden gefunden (RGSt 25, 371 ff.; 68, 379 f.).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Dem läßt sich angesichts der besonderen Gestaltung des Falles aus Rechtsgründen nicht entgegentreten (vgl. auch RGSt 68, 379, 380).
  • LAG Sachsen, 22.08.1996 - 10 Sa 192/95

    Ansprüche auf rückständige Gehälter; Schadensersatz für durch das Ausscheiden

    Ein sog. Eingehungsbetrug liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen Anstellungsvertrag abschließt, obgleich er weiß, daß er wegen seiner Zahlungsunfähigkeit Lohnansprüche nicht erfüllen kann (so schon RGSt. 68, 379).
  • BGH, 19.03.1958 - 2 StR 80/58

    Rechtsmittel

    Für die Bemessung des Vermögensschadens bei einem Betrug, der, wie hier, bei der Eingehung eines Vertrages begangen wird, ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend (RGSt 68, 379, 380).
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