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   RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34   

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RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34 (https://dejure.org/1935,278)
RG, Entscheidung vom 08.02.1935 - 4 D 787/34 (https://dejure.org/1935,278)
RG, Entscheidung vom 08. Februar 1935 - 4 D 787/34 (https://dejure.org/1935,278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen Ergebnisse der Ermittelungen dargestellt sind, den Schöffen oder Geschworenen zum Gebrauch für die Hauptverhandlung überlassen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 120
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

    Das Reichsgericht hat hierzu unter Berufung auf den sich aus der Entstehungsgeschichte ergebenden Willen des Gesetzgebers ausgeführt, daß eine solche Überlassung den Grundsätzen der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit zuwiderlaufe, weil bei Schöffen die Gefahr bestehe, daß sich ihre Eindrücke aus dieser Darstellung mit denen aus der Hauptverhandlung vermischen könnten, während die Berufsrichter im allgemeinen aufgrund ihrer Schulung und beruflichen Erfahrung zwischen beiden Erkenntnisquellen unterscheiden könnten (RGSt 69, 120, 124).

    Demgegenüber hat die vom Reichsgericht (RGSt 69, 120, 124) angeführte Gefahr einer unzulässigen Einflußnahme des Akteninhalts auf die Urteilsfindung nicht ein solches Gewicht, daß sie den Ausschluß der Schöffen von jeglicher Aktenkenntnis rechtfertigt.

  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift

    (Im Anschluß an RGSt 69, 120.).

    Damit erhebt sich die Frage, ob dadurch, daß der eine Schöffe in dieser Weise von dem Inhalt der Anklageschrift Kenntnis genommen hat, der Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens verletzt worden ist (vgl. dazu RGSt 69, 120; BGH Urteil 5 StR 393/56 vom 11. Januar 1957 S. 8).

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    aa) So hat der Bundesgerichtshof das Überlassen einer schriftlichen Darstellung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen an die Schöffen sowie die Einsichtnahme der Schöffen hierin für unzulässig erklärt (vgl. BGHSt 13, 73; RGSt 69, 120, 124).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Dies hat das Reichsgericht aus ähnlichem Anlass unter Hinweis auf die einschlägige Entstehungsgeschichte wiederholt hervorgehoben (z.B. RGSt 53, 176; 69, 120).
  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von

    Das Reichsgericht hat hierzu unter Berufung auf den sich aus der Entstehungsgeschichte ergebenden Willen des Gesetzgebers ausgeführt, dass eine solche Überlassung den Grundsätzen der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit zuwiderlaufe, weil bei Schöffen die Gefahr bestehe, dass sich ihre Eindrücke aus dieser Darstellung mit denen aus der Hauptverhandlung vermischen könnten, während die Berufsrichter im allgemeinen aufgrund ihrer Schulung und beruflichen Erfahrung zwischen beiden Erkenntnisquellen unterscheiden könnten (RGSt 69, 120, 124).
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59

    Rechtsmittel

    Das könnte nach der vom BGH übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 32, 318; 53, 178; 69, 120; BGHSt 13, 73) ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit sein, der die Revision rechtfertigt.
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Hieraus ergibt sich, daß ein schwerwiegender Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit, wie er in den Fällen RGSt 69, 120 und BGHSt 13, 73 zur Aufhebung des angefochtenen Urteils geführt hat, hier nicht vorliegt.
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 69, 120 ff und des Bundesgerichtshofs in BGHSt 13, 73 ff. Die dort entschiedenen Fälle sind mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 298/62

    Rechtsmittel

    Bei einer solchen Darstellung würde an sich die Möglichkeit bestehen, daß in den Laienrichtern der Eindruck erweckt wird, das dem Angeklagten zur Last gelegte Verhalten sei bereits erwiesen, was dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit widerspräche (vgl. BGH a.a.O.; RGSt 53, 176; 69, 120).
  • OLG Köln, 03.05.2000 - HEs 62/00

    Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit, Schöffe

  • BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71

    Verlesung der Anklageschrift als Grund für die Besorgnis der Befangenheit der

  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

  • BGH, 21.06.1966 - 1 StR 55/66

    Verurteilung wegen Mordes - Verletzung der Aufklärungspflicht - Nichtvernehmung

  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 312/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.08.1957 - 5 StR 200/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 799/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 748/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Tatsache und wegen

  • BGH, 11.05.1965 - 5 StR 163/65

    Pressekonferenz durch den Vorsitzenden des Schwurgerichts vor der

  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 393/56

    Rechtsmittel

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