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   RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35   

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https://dejure.org/1935,231
RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35 (https://dejure.org/1935,231)
RG, Entscheidung vom 04.07.1935 - 2 D 500/35 (https://dejure.org/1935,231)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1935 - 2 D 500/35 (https://dejure.org/1935,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit die Vernehmung eines Sachverständigen für Fingerabdruckverfahren in Abwesenheit des Angeklagten nach § 247 Abs. 1 StPO. oder aus sonstigen allgemeinen Gründen rechtfertigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 253
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

    Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen

    Vielmehr soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, daß, wenn und soweit einer dieser Revisionsgründe vorliegt, kein Raum mehr bleibt für die Frage, ob das Urteil im Umfang des Revisionsgrundes auf der Verletzung beruhe (RGSt 44, 16 [19]; 53, 199 [202]; 69, 253 [256]; BGH GA 1975, 283).
  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der

    Diese Verurteilung kann daher bestehen bleiben (RGSt 44, 16, 20; 69, 253, 256; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75; vgl. auch BGH GA 1975, 283, 284; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 792/76

    Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten

    Steht fest, daß nur ein sachlich abtrennbarer Urteilsteil beeinflußt sein kann, besteht kein Anlaß, mehr als den (möglicherweise) berührten Urteilsteil aufzuheben (RGSt 44, 16, 19/20; 69, 253, 256; BGH, Urt. vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 338 vor Anm. I).
  • BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74

    Ausdrückliche Bekanntgabe von Gründen durch das Gericht bei Ausschluss der

    Das Urteil muß deshalb mit den zugehörigen Feststellungen in dem Umfang aufgehoben werden, in dem sich der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO auswirken konnte (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256), hier also insoweit, als der Schuldvorwurf die gegen die Nebenklägerinnen begangenen Straftaten betrifft, und hinsichtlich des Ausspruchs über die Gesamtstrafe und über die Entschädigung der Verletzten.
  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 159/74

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Ausschluss

    Das Urteil mußte hiernach mit den Feststellungen in dem Umfang aufgehoben werden, in dem der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO sich auswirken konnte (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256), d.h. soweit der Vorwurf von Straftaten gegen die Zeugin G. in Betracht kommt.
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