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   RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35   

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RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35 (https://dejure.org/1935,218)
RG, Entscheidung vom 23.09.1935 - 3 D 603/35 (https://dejure.org/1935,218)
RG, Entscheidung vom 23. September 1935 - 3 D 603/35 (https://dejure.org/1935,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige Vorstellung, von dem Getöteten ohne eigene Schuld mißhandelt oder schwer beleidigt worden zu sein, zum Zorne gereizt und dadurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist? 2. Kann die Verhängung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 314
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt der Tat vermindert (vgl. BGHSt 7, 28, 30; BGHR StGB § 21 Vorverschulden 4; so auch schon RGSt 69, 314, 317).

    Bedenklich kann aus entsprechenden Gründen auch die Verhängung der für das Delikt vorgesehenen zeitigen Höchststrafe aus dem nicht nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB geminderten Strafrahmen trotz erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit sein (vgl. RGSt 69, 314, 317).

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Die Vorschrift des § 51 Abs. 2 StGB beruht auf dem Gedanken, daß die Strafe schuldangemessen sein soll, daß aber erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat vermindert (vgl. hierzu BGH NJW 1953, 1760 und RGSt 69, 314 [317]), so daß die Mindeststrafe oder absolut bestimmte Strafe, die das Gesetz für den Regelfall vorsieht, bei erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters möglicherweise das schuldangemessene Strafmaß übersteigt.
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86

    Begriff der Beleidigung

    Die Auffassung, die Voraussetzungen des § 213 1. Alt. StGB müßten tatsächlich vorliegen, ist allerdings im Schrifttum angegriffen worden (Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 213 Rdnr. 12; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 213 Rdnr. 7; Eser NStZ 1984, 49, 53; vgl. auch RGSt 69, 314, 315; RG JW 1930, 919 Nr. 23); auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 1. September 1982 (2 StR 184/82) - allerdings nicht näher ausgeführte - Bedenken angemeldet.
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Das Schwurgericht stellt jedenfalls nicht fest, daß die Überzeugung des Angeklagten von der Untreue seiner Ehefrau auf einem Irrtum beruht habe (vgl BGHSt 1, 203 entgegen RGSt 69, 314) und sie ihm in Wirklichkeit treu gewesen sei; vielmehr enthält das Urteil zahlreiche Tatsachen, die auch vom Standpunkt eines Außenstehenden berechtigte Zweifel in dieser Hinsicht auslösen konnten.

    Die Tatsache allein, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung ein Zeitraum von einigen Stunden lag, würde der Feststellung des zeitlich-psychologisch zu wertenden Merkmals "auf der Stelle zur Tat hingerissen" noch nicht entgegenstehen, wenn die Tötung unter dem beherrschenden Einfluß der Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist (vgl RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316 f; RG JW 1932, 2719 Nr. 15; 1935, 526 Nr. 28).

  • BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Der besonders benannte Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn kommt (entgegen der Auffassung des Reichsgerichts vgl RGSt 69, 314) dem Totschläger nicht zugute, der irrtümlicherweise die tatsächlichen Voraussetzungen einer Misshandlung oder schweren Beleidigung annimmt.
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07

    alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer

    Dies beruht insbesondere auf folgenden Erwägungen: In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt der Tat vermindert (vgl. BGHSt 7, 28, 30; BGHR StGB § 21 Vorverschulden 4; so auch schon RGSt 69, 314, 317).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 80/61

    Rechtsmittel

    Was die Revision in diesem Zusammenhang zur Beachtlichkeit eines Irrtums über das Vorhandensein der Voraussetzungen des § 213 StGB 1. Halbs. vorbringt (vgl. hierzu einerseits BGHSt 1, 203; andererseits RGSt 69, 314), liegt neben der Sache.
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

    Der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" steht nicht entgegen, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung einige Zeit verstreicht, wenn die Tötung - wie hier in Betracht kommt - unter dem beherrschenden Einfluß einer anhaltenden Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist; das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (vgl. RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72).
  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 273/69

    Schuldspruch wegen Mordes in zwei Fällen - Beurteilung einer verminderten

    Ihre Berücksichtigung zugunsten des Täters steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGHSt 7, 28, 29 [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]; RGSt 69, 314, 317; 71, 179).
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Notzucht - Anforderungen an den

    § 51 Abs. 2 StGB überläßt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er die Strafe mildern will oder nicht (BGHSt 7, 28; RGSt 69, 314, 317; 71, 179).
  • BGH, 29.03.1973 - 4 StR 58/73

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Notzucht und Unzucht mit Abhängigen - Fehlen

  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 524/72

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Tötung infolge schwerer Beleidigung und

  • BGH, 10.09.1953 - 2 StR 695/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 77/65

    Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit durch syphilitische Hirnerkrankung -

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