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   RG, 10.09.1935 - 1 D 626/35   

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https://dejure.org/1935,220
RG, 10.09.1935 - 1 D 626/35 (https://dejure.org/1935,220)
RG, Entscheidung vom 10.09.1935 - 1 D 626/35 (https://dejure.org/1935,220)
RG, Entscheidung vom 10. September 1935 - 1 D 626/35 (https://dejure.org/1935,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen sind Angehörige einer häuslichen oder einer ähnlichen engen Lebensgemeinschaft einander auch ohne besondere gesetzliche Vorschrift oder vertragliche Bindung zu gegenseitiger Hilfeleistung in Leibes- oder Lebensgefahr rechtlich verpflichtet? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Das Reichsgericht gründete eine solche Rechtspflicht auch auf enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaften, vor allem die Familie (RGSt 66, 71; 64, 316; 64, 278; 69, 321; 72, 373).
  • LG Kiel, 02.06.2003 - VIII Ks 2/03

    Notwendigkeit einer Garantenstellung für die Erfüllung des Tatbestands der

    Das Reichsgericht ging von dem Grundsatz aus, dass eine Einstandspflicht als Rechtspflicht für Menschen entstehen könne, "die der Außenwelt in so enger Lebensgemeinschaft verbunden gegenüberstehen, wie es in der Familie oder der häuslichen Gemeinschaft der Fall zu sein pflegt" (RGSt 69, 321, 323).

    So betraf das Urteil vom 10.09.1935 (RGSt 69, 321 ff.) eine Konstellation, in der zum einen ein "Haushaltsvorstand" seine Schwester als "Hilfskraft" in seinen Haushalt aufgenommen hatte, die aufgrund einer Krankheit völlig gelähmte Frau verwahrlosen ließ und dadurch den Eintritt ihres Todes beschleunigte, zum anderen aber auch seine Tochter, die Nichte der Kranken, untätig geblieben war.

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Unter Berufung auf RGSt 66, 71 hat schon das Reichsgericht in RGSt 69, 321 ausgeführt, die sittliche Pflicht zur Leibes- und Lebensfürsorge könne zur Rechtspflicht werden für Menschen, die in so enger Lebensgemeinschaft verbunden seien wie üblicherweise in der Familie oder in der häuslichen Gemeinschaft.
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83

    Garantenstellung durch Übernahme einer Schutzpflicht - Erkennbarkeit der

    Vielmehr wurde als maßgebender Umstand entweder ein Verwandtschaftsverhältnis oder Verlöbnis (RG DStR 1936, 178; BGHSt 2, 150; 19, 167; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821) oder die Übernahme einer Schutzfunktion - in den entschiedenen Fällen als Haushaltsvorstand oder Wohnungsinhaber - gegenüber einem Hilfsbedürftigen (RGSt 69, 321; 73, 389, 391; 74, 309; BGHSt 3, 20; 27, 10; vgl. zur letzten Entscheidung BGHSt 30, 391 [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] mit Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen) angesehen.
  • BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ist das Schwurgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Angeklagte auf Grund der engen, vom Treugebot beherrschten Wohnungs- und Lebensgemeinschaft, die sie mit ihrer volljährigen hilfebedürftigen Tochter verband, sittlich und rechtlich verpflichtet war, sowohl für die allgemeine Pflege und Betreuung der Tochter, als auch für die Heilung der später infizierten Wunde zu sorgen, und, soweit sie selbst dazu nicht imstande war, fremde Hilfe zuzuziehen oder das mindestens zu versuchen (u.a. RGSt 69, 321; 73, 390; vgl auch BGHSt 2, 150).

    Dem Tatrichter ist auch darin beizutreten, daß die Angeklagte bei der Schwere der Erkrankung ihrer Tochter notfalls gegen deren Willen einen Arzt oder eine Krankenschwester rufen mußte (RGSt 69, 321 [324]).

  • BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54

    Nichthindern der Selbsttötung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54

    Tödliche Misshandlung zweier Häftlinge durch den Lagerältesten

    Das Schwurgericht ist jedoch auf Grund der gesamten Umstände des Falles zu dem Ergebnis gelangt, dass die Misshandlungen den vorzeitigen Tod des nierenkranken Häftlings herbeigeführt haben (vgl. hierzu RGSt 69, 321; 70, 257).
  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 169/52
    So hat das Reichsgericht anerkannt, es könne aus einer Hausund Familiengemeinschaft die Rechtspflicht erwachsen, für eine hilfsbedürftige Hausgenossin zu sorgen (RGSt 69, 321 [323]; 74, 309 [311]).
  • OLG Nürnberg, 02.11.1948 - Ss 123/48

    Ludwig Ruckdeschel

    Auch die Handlung, die den Eintritt des Erfolges beschleunigt, ist für diesen kausal (RGSt. 64, 318; 69, 321; 70, 258).
  • BGH, 28.08.1958 - 4 StR 190/58

    Rechtsmittel

    Denn es genügt, daß das Kind in einem früheren Zeitpunkt gestorben ist, als sein Tod unter anderen Umständen eingetreten wäre (RGSt 69, 321; 70, 258).
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