Rechtsprechung
RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 StGB. als Unterdrückung einer wahren Tatsache anzusehen? Kann eine Rechtspflicht zur Offenbarung von Tatsachen auch aus den allgemeinen Grundsätzen über Treu und Glauben hergeleitet werden? 2. Zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 151
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93
Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über …
In der Begründung derartiger Aufklärungspflichten ist die Rechtsprechung zunächst verhältnismäßig weit gegangen (vgl. RGSt 66, 58; 69, 284; 70, 151, 155 und 225, 227; BGHSt 6, 198; noch weitergehend die Rechtsprechung in Zivilsachen: BGH NJW 1987, 185). - BGH, 04.08.2016 - 4 StR 523/15
Betrug (Täuschung durch Unterlassen: ausnahmsweise Aufklärungspflichten bei …
Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung jedoch außer bei bestehenden Vertrauensverhältnissen auch für die Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtigen Umstände gebieten (vgl. RGSt 70, 151, 155 ff.; BGH, Beschluss vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88, wistra 1988, 262, 263; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399 …und vom 15. Juni 1966 - 4 StR 162/66, GA 1967, 94 mwN; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203 und vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502). - BayObLG, 05.02.1987 - RReg. 3 St 174/86
Eigenbedarf - § 263 StGB, unterlassene Mitteilung eines späteren Wegfalls des …
Im Rahmen bestehender Rechtsverhältnisse stützen Rechtsprechung und Lehre eine Garantenpflicht jedoch in bestimmten Fällen auch unmittelbar und ohne Ableitung aus einem besonderen Vertragsinhalt auf den in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. RGSt 70, 151, 155, 156; BGHSt 6, 198, 199;… LK aaO. Rdn. 65;… Schönke/Schröder aaO. Rdn. 23;… SK aaO. Rdn. 47 ), der - über das bürgerliche Recht hinaus - das gesamte Rechtsleben beherrscht (…vgl. Palandt BGB 46. Aufl., § 242 Anm. 1 und 3 b).
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
Rechtsmittel
Daß Treu und Glauben die Pflicht begründen können, den Vertragsgegner über Umstände aufzuklären, die für seine weiteren Entschliessungen erkennbar von Bedeutung sind, ist allgemein anerkannt; ebenso steht in der neueren Rechtsprechung fest, daß auf solcher Grundlage echte Rechtspflichten entstehen (vgl. u.a. RGSt 70, 151, 155 ff). - BGH, 03.06.1958 - 5 StR 158/58
Betrug durch Aufklärung der Vermögensverhältnisse gegenüber dem Vertragspartner
Es ist vielmehr daran festzuhalten, daß eine Rechtspflicht des Vertragsgegners, den anderen Vertragsteil über seine Vermögenslage aufzuklären, nur unter besonderen Umständen, nämlich bei bestehenden Vertrauensverhältnissen oder bei Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen angenommen werden kann (RGSt 65, 106, 107; 70, 151, 155; BGH 3 StR 739/53 vom 3. Juni 1954; 3 StR 388/53 vom 16. Juni 1954 und BGHSt 6, 198).Gegenüber der darin liegenden Vorspiegelung kommt dem Verschweigen der Überschuldung keine selbständige Bedeutung zu (BGH 2 StR 285/51 vom 9. Oktober 1951, 2 StR 304/51 vom 18. Dezember 1951, vgl. auch RGSt 70, 151, 158; BGH 3 StR 388/53 vom 16. Juni 1954).
- BGH, 02.12.1954 - 3 StR 251/54
Rechtsmittel
Ein Vertragsteil ist zwar nicht ohne weiteres verpflichtet, den Vertragsgegner unaufgefordert über seine Vermögenslage aufzuklären (RGSt 62, 107; 70, 151[154]; BGH 3 StR 388/53 vom 16. Juni 1954).Da der Beschwerdeführer jedoch die "Seele" des Geschäfts war und die Abschlüsse der Ehefrau für die von ihm geleitete Firma erfolgt sind, war er, falls er sich nicht selbst des Betrugs schuldig machen wollte, nach Treu und Glauben ebenso zur Abwendung des den Vertragsgegnern durch die Lieferung drohenden Schadens verpflichtet, wie wenn er selbst getäuscht hätte, (vgl RGSt 70, 151 [155 ff], BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]).
- BGH, 16.06.1954 - 3 StR 388/53
Rechtsmittel
Bei der nochmaligen Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Täuschung wird der Tatrichter zu beachten haben, dass eine Rechtspflicht des Vertragsgegners, den anderen Vertragsteil über seine Vermögenslage, aufzuklären, nur unter besonderen Umständen, nämlich bei bestehenden Vertrauensverhältnissen oder bei Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen angenommen werden kann (RGSt 62, 107; 70, 151[155]; BGH 3 StR 739/53 vom 3. Juni 1954).Gegenüber der darin liegenden Vorspiegelung kommt dem Verschweigen der Überschuldung keine selbständige Bedeutung zu (BGH 2 StR 285/51vom 9. Oktober 1951, 2 StR 304/51 vom 18. Dezember 1951, vgl auch RGSt 70, 151 [158]).
- LG Düsseldorf, 03.07.2019 - 25 T 243/19 Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung jedoch außer bei bestehenden Vertrauensverhältnissen auch für die Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtigen Umstände gebieten (vgl. RGSt 70, 151, 155 ff.; BGH, Beschluss vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88, wistra 1988, 262, 263; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399 …und vom 15. Juni 1966 - 4 StR 162/66, GA 1967, 94 mwN; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203 und vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502).
- BGH, 25.03.1955 - 2 StR 477/54
Revision in Sachen Verfahrensverletzung und Verletzung des sachlichen Rechts im …
Bei der neuen Verhandlung wird die Strafkammer auch prüfen müssen, ob nicht aus den bestehenden laufenden Beziehungen für den Angeklagten eine Verpflichtung erwachsen war, der Lieferfirma seine Unfähigkeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu offenbaren, und ob er dadurch, daß er dies unterließ, sie getäuscht, zu weiteren Lieferungen bestimmt und geschädigt hat (RGSt 70, 151, 153; BGHSt 6, 198). - BGH, 05.07.1960 - VI ZR 154/59
Rechtsmittel
Denn für das Vorliegen einer Täuschung ist immer das Gesamtverhalten des Täters und der ihm innewohnende Sinn maßgebend, nicht eine abgesonderte Einzelbetrachtung (LK § 263 Anm. 2 a; RGSt 70, 151, 152). - BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugstatbestands bei Lieferung …
- BGH, 29.10.1965 - 4 StR 476/65
Leistung eines fahrlässigen Falscheides - Fortgesetzter einfacher Bankrott - …
- BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Rechtsmittel
- OLG Nürnberg, 23.10.1980 - 8 U 137/79
Schadensersatz wegen Vornahme einer unerlaubten Handlung; Haftung einer …
- BGH, 14.11.1962 - IV ZR 108/62
Rechtsmittel
- BGH, 10.08.1962 - 4 StR 206/62
Zulässigkeit der Verbindung von Strafverfahren unterschiedlicher Instanzen - …
- BGH, 14.10.1958 - 1 StR 326/58
Rechtsmittel
- BGH, 04.10.1956 - 4 StR 271/56
Rechtsmittel
- BGH, 02.12.1954 - 3 StR 203/54
Rechtsmittel
- BGH, 03.06.1954 - 3 StR 739/53
Rechtsmittel
- BGH, 12.03.1957 - 1 StR 474/56
Rechtsmittel
- BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1953 - 4 StR 550/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1952 - 3 StR 106/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1970 - 2 StR 57/70
Annahme eines Betruges bei Verschweigen bestimmter Tatsachen und zugleich …
- BGH, 19.06.1953 - 2 StR 492/52
Rechtsmittel
- BGH, 07.10.1954 - 3 StR 535/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.12.1953 - 3 StR 737/52
- BGH, 18.12.1951 - 2 StR 304/51
Rechtsmittel