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RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter, die in der Familie unter dem Schutze des Vaters lebt, mit ihrem Einverständnis unzüchtige Handlungen vornimmt und mit ihr geschlechtlich verkehrt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 245
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53
Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH
In der Entscheidung über Ehe und Familie blieb das Reichsgericht zurückhaltend (RGSt 70, 94; 70, 245, 248) und suchte die Lösung auf dem Wege der "Gesamtbeleidigung". - OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle …
Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250). - BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52 Zu dem das Kind beleidigenden Verhalten des Täters müssen besondere Umstände hinzutreten, die einen unmittelbaren Angriff auf die Ehre des Vaters erkennen lassen (RGSt 70, 245 [248]; RG JW 1938, 1879 Nr. 6).
Auch wenn der Angeklagte davon Kenntnis gehabt haben sollte, daß Hermann D. mit den Beziehungen des Angeklagten zu seiner Tochter nicht einverstanden sein werde oder sei, so wäre das noch nicht schlechthin entscheidend (RGSt 70, 245 [250]).
- BGH, 07.05.1953 - 3 StR 605/52
Strafrechtliche Verurteilung wegen Verführung zur Gestattung des Beischlafs - …
Dazu gehört keine über den Vorsatz hinausgehende Beleidigungsabsicht (RGSt 70, 245 [250]).Das wäre dann möglich, wenn besondere Umstände einen Angriff auf seine Ehre erkennen liessen (RGSt 70, 245; JW 1938, 790 Nr. 6) und der Angeklagte sich dessen bewusst gewesen wäre.
- BGH, 03.06.1954 - 4 StR 20/54
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Rechtsirrig ist jedoch seine Ansicht, eine Beleidigung setze objektiv voraus, dass die Verletzten das Verhalten des Angeklagten ihnen gegenüber als Ausdruck der Missachtung empfunden haben; denn dann wäre die Beleidigung eines Kindes, dem das Bewusstsein seiner Ehre noch gänzlich fehlt, schlechthin ausgeschlossen (RGSt 10, 372; 70, 245, 250; 75, 179, 183).Die Ehrenkränkung der Eltern stände unter diesen Voraussetzungen in gleichartiger Tateinheit mit der Beleidigung der Töchter (RGSt 70, 245, 250).
- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 386/55
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Diese muß sich vielmehr, wie auch das Landgericht erkennt, aus besonderen Umständen ergeben (RGSt 70, 245 [249]; RG JW 1936, 2555; 1937, 1331).Das gilt besonders, wenn die Tochter ihrem Alter nach schon reifer ist, etwa gar der Volljährigkeit nahesteht, oder wenn sie nicht mehr die elterliche Wohnung teilt (vgl RGSt 70, 245 [247]).
- OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02 Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250).
- BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung …
Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58). - OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02 Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250).
- BGH, 16.01.1968 - 5 StR 723/67
Tateinheitliche Vornahme unzüchtiger Handlungen
Der Tatbestand einer Beleidigung der Eltern der Mädchen ist durch das erschöpfend festgestellte Tatgeschehen in keinem Falle erfüllt (vgl. BGH NJW 1954, 847; RGSt 70, 245, 248). - BGH, 30.06.1965 - 2 StR 212/65
Verurteilung wegen Beleidigung durch Verführungshandlungen gegenüber einem …
- BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58
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- BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54
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- BGH, 24.09.1953 - 3 StR 56/53
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- BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
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- BGH, 11.12.1956 - 5 StR 392/56
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- BGH, 19.06.1956 - 1 StR 141/56
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- BGH, 18.10.1955 - 5 StR 300/55
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- BGH, 09.11.1954 - 2 StR 353/54
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- BGH, 18.06.1954 - 2 StR 282/53
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- BGH, 09.04.1965 - 4 StR 142/65
Beleidigung der weiblichen Geschlechtsehre durch Zwang zum Anschauen des …
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 822/53
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- BGH, 27.10.1953 - 1 StR 472/53
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- BGH, 13.03.1951 - 2 StR 60/51
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- BGH, 13.01.1956 - 2 StR 382/55
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- BGH, 06.07.1954 - 5 StR 220/54
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- BGH, 30.04.1953 - 3 StR 48/53
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