Rechtsprechung
RG, 12.04.1937 - 3 D 215/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Nebenklageberechtigte, der sich -- um Rechtsmittel einlegen zu können -- der öffentlichen Klage nach Verkündung des Urteils anschließen will, gegen die "Versäumung der Rechtsmittelfrist" in den vorigen Stand wieder eingesetzt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 173
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95
Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …
Zwar ist ein Beitritt als Nebenkläger zum Verfahren grundsätzlich nicht möglich, wenn der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel nicht mehr offensteht (§ 399 Abs. 2 StPO; RGSt 66, 129, 130; 71, 173;… KK-Pelchen StPO 3. Aufl. § 395 Rdn. 16, 17). - BGH, 15.04.1981 - 2 StR 658/80
Vorliegen der Voraussetzungen der Notwehr - Zumutbarkeit des Ausweichens auf ein …
Der in RGSt 66, 244 und von Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 32 Rdn. 41 vertretenen gegenteiligen Auffassung kann in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden (vgl. RGSt 71, 173; BGHSt 27, 336, 338). - BGH, 01.10.1963 - 5 StR 456/63
Rechtsmittel
Es ist auch nicht möglich, sie hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Revision in den vorigen Stand wieder einzusetzen (RGSt 71, 173).