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   RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37   

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RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37 (https://dejure.org/1937,2)
RG, Entscheidung vom 03.07.1937 - 3 D 289/37 (https://dejure.org/1937,2)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1937 - 3 D 289/37 (https://dejure.org/1937,2)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Beischlafähnlichkeit ist ein Rechtsbegriff. Für ihn kommt es nicht darauf an, ob die unzüchtige Handlung dem natürlichen Geschlechtsverkehr im äußeren Geschehen ähnelt, sondern darauf, ob dadurch eine Befriedigung, ähnlich der, die mit dem Beischlafe verbunden ist, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    So wird im Schrifttum (Tröndle, StGB 48. Aufl. § 263 Rdn. 42; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 78 a; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 252) und in der Rechtsprechung (vgl. nur RGSt 71, 281; 76, 278; BayObLG. wistra 1991, 230 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282 m.w.N.; OLG. Stuttgart …
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    In der Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGSt 71, 281; 76, 278; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282) und Literatur (vgl. Cramer in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 151; Lackner in LK aaO § 263 Rdn. 252) ist anerkannt, daß die durch Täuschung unternommene Abwendung der Verhängung oder Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen, welche eine Vermögenseinbuße zur Folge haben (Geldstrafe, Geldbuße, Einziehung, Verfall, Verwarnungsgeld), vom Tatbestand des § 263 StGB nicht erfaßt wird.
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Die Selbstbegünstigung ist auch straflos, wenn sie zugleich einen anderen Vortäter begünstigt, soweit sie sich auf Handlungen beschränkt, die nur den § 257, nicht auch andere Strafvorschriften verletzen (RGSt 63, 375; 68, 289; 70, 392; 71, 281), und das auch bei unbegründeter Besorgnis der eigenen Strafverfolgung, RGSt 73, 265 [268].
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51

    Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder

    Es hat als entscheidend nicht mehr erachtet, dass die unzüchtige Handlung mehr oder weniger dem natürlichen Geschlechtsverkehr ähnelt, sondern dass sie eine geschlechtliche Befriedigung, ähnlich wie bei dem natürlichen Beischlaf, herbeiführen will (RGSt 71, 281).
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