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   RG, 04.10.1938 - 4 D 618/38   

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https://dejure.org/1938,446
RG, 04.10.1938 - 4 D 618/38 (https://dejure.org/1938,446)
RG, Entscheidung vom 04.10.1938 - 4 D 618/38 (https://dejure.org/1938,446)
RG, Entscheidung vom 04. Oktober 1938 - 4 D 618/38 (https://dejure.org/1938,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein Beamter Untreue zum Nachteile des Staates im Rahmen einer amtlichen Tätigkeit begehen, von der er kraft Gesetzes ausgeschlossen ist? 2. Bildet der Widerstreit der eigenen mit den staatlichen Belangen einen Rechtfertigungsgrund für ein dem Staate nachteiliges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 347
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte Sch. - weil selbst betroffen (vgl. § 10 RPflG i.V.m. § 41 Nr. 1 ZPO) - in dem Zwangsverwaltungsverfahren gar nicht hätte tätig werden dürfen; denn das Verbot, in eigener Sache tätig zu werden, schließt ein gleichwohl bestehendes Treueverhältnis nicht aus (so bereits RGSt 72, 347, 348).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt -

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eine Treupflicht im Sinne des § 266 StGB angenommen, wenn die Amtsstellung oder rechtsgeschäftliche Vereinbarungen den Täter zur Einziehung oder Durchsetzung von Forderungen verpflichteten (BGH, Urteil vom 14. Februar 1955 - 3 StR 459/54; vom 29. März 1955 - 1 StR 725/54; vom 7. April 1964 - 5 StR 17/64; s. ferner RGSt 72, 347; Hübner LK 10. Aufl., § 266 Rdn. 29).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auch ein "behördlicher Auftrag" dieses Inhalts ist nicht festgestellt, ebensowenig ein "Treueverhältnis", das, ohne rechtsgeschäftlich geregelt zu sein, sich neben dem Arbeitsvertrag aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben und jene Vermögensfürsorgepflicht für die Angeklagten begründet hätte (vgl. RGSt 70, 205, 207; 71, 295, 299; 72, 347).
  • VG Magdeburg, 13.12.2013 - 8 A 17/12

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage wegen Untreue eines Rechtspflegers; keine

    Denn das Verbot, in eigener Sache tätig zu werden, schließt ein gleichwohl bestehendes Treueverhältnis nicht aus (so bereits RGSt 72, 347, 348).".
  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 740/53

    Rechtsmittel

    Ein Steuerbeamter, der an der Bearbeitung einer eigenen Steuersache in nicht nur untergeordneter Weise teilnimmt, kann durch pflichtwidriges Handeln Untreue zum Nachteil des Staates begehen (wie RGSt 72, 347).

    Unter solchen oder entsprechenden Voraussetzungen steht der Anwendung des Treubruchtatbestandes des § 266 StGB tateinheitlich mit der Steuerhinterziehung nichts im Wege (vgl. RGSt 72, 347).

  • BGH, 13.12.1972 - 3 StR 299/71

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung von Beweisanträgen -

    Er verkennt indes, daß er auch bei der Behandlung einer eigenen Sache, und zwar selbst wenn ihm diese Behandlung verboten gewesen wäre, seine Treuepflicht verletzen konnte (vgl. RGSt 72, 347 f; BGH LM § 266 StGB Nr. 22).
  • BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61

    Treubruchstatbestand bei Veranlassung des Geschäftsherrn zu nachteiligen

    Eigene berechtigte Vermögensbelange braucht der Treupflichtige den Vermögensinteressen seines Geschäftsherrn nur unter besonderen Umständen nachzuordnen (RGSt 62, 357, 361 und 65, 333 zu § 266 a.F.; RGSt 72, 347; RG HRR 1935, 904; vgl. BGH LM Nr. 22 zu § 266 StGB).
  • BGH, 12.02.1960 - 1 StR 682/59

    Rechtsmittel

    Diese umfassende Vermögensfürsorgepflicht galt im besonderen auch für Dienstreisen und die Geltendmachung daraus vom Angeklagten hergeleiteter Ansprüche (vgl. auch RGSt 72, 347, 349; BGH 5 StR 127/53 vom 9. Juli 1953 bei einem Sparkassenvorstand, der als Kunde auftrat).
  • BGH, 29.03.1955 - 1 StR 725/54

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung ist rechtlich nicht zu beanstanden (RGSt 72, 347).
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