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   RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39   

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RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39 (https://dejure.org/1939,401)
RG, Entscheidung vom 28.07.1939 - 1 D 551/39 (https://dejure.org/1939,401)
RG, Entscheidung vom 28. Juli 1939 - 1 D 551/39 (https://dejure.org/1939,401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn er über fremde Gelder zu seinem Nutzen verfügt, ohne eigene flüssige Mittel in entsprechender Höhe zum Ersatze bereitzuhalten. Auch durch Verschweigen des Einganges solcher Gelder oder durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 283
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Das Reichsgericht hatte demgegenüber teilweise die Formulierung verwendet, der Nachteil sei festzustellen "durch Vergleich des Vermögens, das der Geschädigte ohne den Befugnismissbrauch oder ohne die Pflichtverletzung des Täters hätte, mit dem Vermögen, dass er infolge einer dieser Handlungen oder Unterlassungen hat" (vgl. RGSt 73, 283 ; Hervorhebung hinzugefügt).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
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  • KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang

    a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet.
  • BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09

    Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von

    Vielmehr führt die Vermischung treuhänderisch verwahrter fremder mit eigenen Geldern nur dann nicht zu einem Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB, wenn der die Treuepflicht Verletzende uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (st. Rechtspr.; vgl. nur RGSt 73, 283, 285 f.; BGHSt 15, 342, 344 f.; BGH BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 56), was hier angesichts der Feststellungen zur finanziellen Lage des Angeklagten für alle von ihm veranlassten Umbuchungen ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 23.03.1962 - 4 StR 238/61

    Rechtsmittel

    Es ist auch anerkannten Rechts (vgl. RGSt 73, 283, 284; BGH LM Nr. 35 zu § 266 StGB = NJW 1960, 1629) und beruht darauf, daß der Rechtsanwalt als der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 2 BRAO) den Interessen seines Auftraggebers zu dienen hat.

    Vor allem aber ist der Auftraggeber stets dann geschädigt, wenn der Rechtsanwalt nicht einen dem Eingang entsprechenden Betrag zur steten Auszahlung an den Berechtigten in seiner Kasse oder in gleich sicherer Weise bei einer Bank oder bei der Post oder sonstwo bereit hält; der Rechtsanwalt muß nicht nur jederzeit eigene flüssige Mittel in der dem Auftraggeber zustehenden Höhe zur Verfügung haben, sondern er muß auch sein Augenmerk darauf richten, diese Kittel ständig zum Ausgleich benützen zu können (vgl. RGSt 73, 283, 285; BGHSt 15, 342, 344) [BGH 16.12.1960 - 4 StR 401/60].

    Daß er nach längerer Zeit seine Schulden schließlich doch hat zahlen können, bedeutet nur eine für den Schuldspruch wegen Untreue unerhebliche Wiedergutmachung des der Firma S. bereits zugefügten Schadens (vgl. RGSt 73, 283, 286).

  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

    Der BGH hat im Fall der Bildung Schwarzer Kassen durch Beamte in Anlehnung an die Rechtsprechung des RG (RGSt 73, 283) einen Vermögensschaden bejaht, wenn der Berechtigte in beachtlicher Weise" gehindert wird, seine Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen (BGH, GA 1956, 154 [155]).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 8/52

    Mißbrauch von Verlängerungswechseln als Untreue

    Durch solche Maßnahmen hätte dieser Schaden bestenfalls wieder behoben werden können, ohne daß aber der vorgängige Verstoß gegen das Untreueverbot als solcher weggefallen wäre (vgl. RGSt 73, 283 [286]).

    Hinsichtlich der Benachteiligung genügt, wie das angefochtene Urteil richtig ausführt, bedingter Vorsatz (vgl. Schönke, StGB 5. Aufl. Anm. VI zu § 266 mit Nachweisen), sofern er sich auf eine hinreichend bestimmt vorgestellte wahrscheinliche, einer Vermögenschädigung gleichkommende Vermögensgefährdung bezieht und sie in Kauf nimmt (RG in JW 1936, 2101, Nr. 36; RGSt 73, 283).

  • BGH, 13.11.1953 - 2 StR 150/53

    Rechtsmittel

    Diese Gefährdung ist im Sinne des § 266 StGB bereits ein Schaden, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag, so dass er an der Geltendmachung berechtigter Ansprüche in beachtlicher Weise behindert wird, weil er seine Ansprüche nicht erkennen kann (RGSt 73, 283, 287; JW 1935, 2936; 1936, 2319; 1937, 2698).

    Die Verfügung über das Geld konnte treuwidrig sein, wenn die Gefahr bestand, dass der Auftrag des K. mangels greifbarer anderweiter Mittel nicht erfüllt werden konnte (RGSt 73, 283).

  • BGH, 26.10.1954 - 2 StR 197/54

    Rechtsmittel

    Daß insbesondere eine unordentliche Buchführung dann ein ungetreues Verhalten gegenüber den Auftraggebern ist, wenn - wie im vorliegenden Falle - die Buchführungspflicht gerade zur Wahrnehmung der anvertrauten fremden Vermögensinteressen dient, ist allgemein anerkannt (RGSt 73, 283, 287, BGH 2 StR 150/53 vom 13. November 1953).
  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 785/51

    Rechtsmittel

    Überdies würde die Verurteilung wegen Untreue selbst dann keinem rechtlichen Bedenken begegnen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Jahre 1950 weniger verworren gewesen wären (vgl RGSt 73, 283 ff, 285 unten).

    Der Tatrichter hat sich insoweit durchweg an die Grundsätze gehalten, die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt worden sind (RGSt 73, 283 ff, bes. 286 oben) und an denen der Senat festhält.

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

  • OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue; Treuepflichten eines

  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52

    Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1974 - 4 StR 78/74

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue - Anforderungen

  • BGH, 22.03.1966 - VI ZR 234/64

    Rückübereignung eines Grundstücks - Freistellung eines Grundstücks von Rechten

  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 252/90

    Auswirkungen eines Vereidigungsverbots - Rückzahlung von unberechtigt

  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen

  • BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73

    Ausmaß der Aufklärungspflicht für die Feststellung welche Befugnisse ein allein

  • BGH, 20.09.1966 - 1 StR 243/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Steuerverkürzung - Anforderungen an

  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 765/82

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue - Prüfung der Verjährung bereits

  • BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55

    Ausschluss aus der NSDAP kraft einstweiliger Verfügung - Schwere

  • BGH, 25.02.1955 - 2 StR 454/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 639/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1961 - 2 StR 619/60

    Gefängnisstrafe wegen Untreue - Verlesung von Schriftstücken in einer

  • BGH, 18.02.1955 - 2 StR 439/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1954 - 2 StR 124/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 346/51
  • BGH, 16.03.1965 - 1 StR 33/65

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Fortgesetzte Untreue

  • BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1955 - 2 StR 208/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1976 - 5 StR 624/75

    Vorhalt eines Protokolls über eine Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter zur

  • BGH, 28.04.1964 - 5 StR 77/64

    Annahme eines Verfahrensmangels bei der Verwertung von in der Hauptverhandlung

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