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   RG, 19.06.1941 - 3 D 212/41   

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https://dejure.org/1941,281
RG, 19.06.1941 - 3 D 212/41 (https://dejure.org/1941,281)
RG, Entscheidung vom 19.06.1941 - 3 D 212/41 (https://dejure.org/1941,281)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1941 - 3 D 212/41 (https://dejure.org/1941,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Einer vollendeten Zuwiderhandlung gegen den § 1 VO. über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften v. 3. Juni 1939 (RGBl. I S. 999) i. Verb. m. dem § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisstoppVO. v. 26. November 1936 (RGBl. I S. 955) kann sich auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 237
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Grob eigennützig handelt nach der Rechtsprechung, wer seinen Vorteil in besonders anstößiger Weise erstrebt (RGSt 75, 237, 240), dessen Gewinnstreben also das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigt (BGH, wistra 1984, 227), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 im Anschluß an Kühn/Kutter/Hofmann, 14. Aufl. § 370 AO Anm. 12 b).
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des

    Unter "grobem Eigennutz" ist in Anlehnung an die Definition des Bundesgerichtshofes für den identischen Begriff in § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO ein Verhalten zu verstehen, bei dem der Täter sich von seinem Streben nach eigenem Vorteil in einem besonders anstößigen Maße leiten läßt (BGH MDR 1985, 980 unter Bezugnahme auf RGSt 75, 237, 240).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine

    Aus grobem Eigennutz handelt, "wer seinen Vorteil in besonders anstößiger Weise erstrebt" (Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 370 Rdn. 156 im Anschluß an RGSt 75, 237, 240; Koch, AO 2. Aufl. § 370 Rdn. 59).
  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

    Unter grobem Eigennutz ist in Anlehnung an die Definition des Bundesgerichtshofes für den identischen Begriff in § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO ein Verhalten zu verstehen, bei dem der Täter sich von seinem Streben nach eigenem Vorteil in einem besonders anstößigen Maße leiten lässt (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, [juris] Rn. 4 unter Bezugnahme auf BGH MDR 1985, 980 wiederum unter Bezugnahme auf RGSt 75, 237, 240).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85

    Vorliegen groben Eigennutzes

    Grob eigennützig im Sinne von § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO verkürzt Steuern, wer sich bei seinem Verhalten von dem Streben nach eigenem Vorteil in einem besonders anstößigen Maße leiten läßt (RGSt 75, 237, 240).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 990/51
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  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 60/57

    Rechtsmittel

    Bei dieser Auffassung übersieht es, daß auch ein Verstoß gegen Preisstopvorschriften nach § 1 der Preisstrafrechtsverordnung vom 3. Juni 1939 in der Fassung der Verordnung vom 26. Oktober 1944 - RGBl I 246 - strafbar war und die Anordnung, Mehrerlös abzuführen, nach sich ziehen konnte (vgl. RGSt 75, 237, 239; 76, 156, 158).
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