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   RG, 03.07.1942 - 1 D 272/41   

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https://dejure.org/1942,219
RG, 03.07.1942 - 1 D 272/41 (https://dejure.org/1942,219)
RG, Entscheidung vom 03.07.1942 - 1 D 272/41 (https://dejure.org/1942,219)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1942 - 1 D 272/41 (https://dejure.org/1942,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Daß die Straftaten die Steuerhoheit mehrerer Hoheitsträger verletzen, steht nicht der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges entgegen. 2. Steuerhinterziehung durch Nichtablieferung eingezogener Steuerbeträge an den Steuerberechtigten. 3. Der § 468 RAbgO. ist auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Das geschieht zum einen dadurch, daß die rechtliche Möglichkeit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang auch bei Taten anerkannt wird, die sich gegen verschiedene Geschädigte richten (RGSt 76, 195, 196) oder typischerweise nur mit erheblichen zeitlichen Unterbrechungen begangen werden (vgl. BGHSt 12, 148, 156).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 142/00

    Wirksamkeit von Grundstücksgeschäften unter Ehegatten

    Die wucherische Ausbeutung einer Zwangslage setzt voraus, daß der wucherisch handelnde Geschäftspartner dem bewucherten Geschäftspartner eine Geld- oder Sachleistung (vgl. zu diesem Erfordernis BT-Drucks. 7/3441 S. 40) erbringen soll, auf die der bewucherte Geschäftspartner zur Behebung seiner Zwangslage angewiesen ist (Staudinger/Sack BGB 13. Bearb. § 138 Rdn. 195; Erman/Palm BGB 10. Aufl., § 138 Rdn. 21; prägnant auch SK-StGB 1994 § 291 StGB Rdn. 11; Schönke/ Schröder/Stree/Heine StGB 26. Aufl. § 291 StGB Rdn. 23; NK-StGB 1995 § 291 Rdn. 30; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 291 StGB Rdn. 8; vgl. auch RGSt 76, 195).
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
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