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   RG, 18.10.1943 - 3 D 372/43   

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https://dejure.org/1943,182
RG, 18.10.1943 - 3 D 372/43 (https://dejure.org/1943,182)
RG, Entscheidung vom 18.10.1943 - 3 D 372/43 (https://dejure.org/1943,182)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1943 - 3 D 372/43 (https://dejure.org/1943,182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Besteht der äußere Tatbestand der Untreue nur in einer mangelhaften Buchführung, ohne daß der Fehlbetrag unterschlagen oder veruntreut wird, so ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob auch der innere Tatbestand dieses Vergehens vorliegt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 228
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117; dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304; BGH GA 1956, 121; BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f; Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81; dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227; BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57; dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 369/54

    Rechtsmittel

    Ein "Nachteil" im Sinne des § 266 StGB liegt bereits in einer erheblichen Vermögensgefährdung, wenn das Vermögen dadurch in seinem gegenwärtigen Wert vermindert erscheint (RGSt 53, 194; 73, 6; 76, 115; 77, 228; BGH NJW 1953, 836).

    Bedingter Vorsatz des Angeklagten lag vor, wenn er diese Gefahr voraussah und billigte (RGSt 76, 115; 77, 228).

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51

    Rechtsmittel

    Allerdings gibt der Ausdruck "in Kauf nehmen" für sich allein noch nicht immer genügenden Aufschluss darüber, ob der Täter den als möglich vorgestellten Erfolg auch innerlich gebilligt und ihn damit für den Fall seines Eintritts gewollt hat, wie dies zum Begriff des bedingten Vorsatzes gehört (RGSt 76, 115; 72, 36, 43; andererseits RGSt 59, 2; 77, 228).
  • BGH, 25.06.1975 - 3 StR 119/75

    Entziehung einer gerechtfertigten Festnahme durch Abgabe von Schüssen auf die

    Mit bedingtem Vorsatz handelt, wer sich die Möglichkeit des schädlichen Erfolges vorstellt und seinen Eintritt billigend in Kauf nimmt (RGSt 72, 36, 43; 77, 228, 229; BGHSt 7, 363, 369).
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57

    Rechtsmittel

    Das gilt insbesondere, soweit etwa schon allein in der vorschriftswidrigen Buchführung und im Vernichten aller Belege eine Untreuehandlung zu sehen wäre (RGSt 77, 228; RG HRR 1936, 1601).
  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 317/55

    Rechtsmittel

    Von den Falschbuchungen des Angeklagten, die nach dem angefochtenen Urteil Untreue begründen (vgl dazu RGSt 77, 228; 69, 17),die als in Tateinheit verbundene Straftat ebenfalls aufzuheben ist, heißt es in dem Urteil, daß er die fehlerhaften Buchungen vorgenommen hat, um seinen Fehlbestand in der Kasse und weiterhin entstehende Defizite zu verdecken.
  • BGH, 09.05.1956 - 3 StR 468/56

    Rechtsmittel

    Die einen fassen ihn dahin auf, wer einen Umstand oder Erfolg in Kauf nehme, sei damit einverstanden, daß der Umstand vorliege oder der Erfolg eintrete, billige dies also (RGSt 77, 228; 59, 2).
  • BGH, 07.02.1952 - 4 StR 61/51

    Rechtsmittel

    Eine Benachteiligung im Sinne des § 266 StGB könnte übrigens schon darin gefunden werden, dass der Angeklagte, wie im Urteil festgestellt ist, den Eingang der Schecks nicht auf den Kundenkonten verbuchte und dadurch den Vermögens stand der Firma verschleierte, so dass es den Geschäftsinhabern unmöglich gemacht wurde, eine Übersicht über ihre Rechte und Pflichten zu gewinnen (RGSt 68, 371; 77, 228).
  • BGH, 24.08.1951 - 1 StR 34/51

    Rechtsmittel

    Wer einen Umstand oder Erfolg in Kauf nimmt, nimmt ihn nach dem üblichen Sprachgebrauch auch in seinen Willen auf, ist also damit einverstanden (ebenso z.B. RGSt 59, 2; 77, 228; OLG Kiel HESt 2, 206).
  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51

    Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen

    Der Ausdruck "in Kauf nehmen" gibt für sich allein nicht immer genügenden Aufschluss darüber, ob der Täter den als möglich vorgestellten Erfolg seines Tuns auch innerlich gebilligt und ihn damit für den Fall seines Eintritts gewollt hat, wie dies zum Begriff des bedingten Vorsatzes gehört (RGSt 76, 115; 72, 36, 43; andererseits RGSt 59, 2; 77, 228).
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