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RG, 18.01.1927 - I 513/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann in der Leistung eines Offenbarungseides nach § 807 ZPO. ein mit bedingtem Vorsatz begangener Meineidsversuch liegen? 2. Kann in der Ableugnung des Besitzes eines Gegenstandes ein mit bedingtem Vorsatz begangener Versuch der Unterschlagung gefunden werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 61, 159
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52 Es ist jedoch nach Lage des Falls nicht völlig auszuschließen, daß sich die Angeklagte eines versuchten Meineids schuldig gemacht hat, sofern sie etwa ihre Aussage vom 18. Mai 1948 in der irrigen Annahme erstattet hat, die Tatsache ihres Geschlechtsverkehrs mit einem weiteren, unbekannten Mann gehöre zum Gegenstand ihrer Vernehmung (RGSt 61, 159; 76, 94, 96; RG JW 1933, 2703 Nr. 12).
- BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
Rechtsmittel
Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (…RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372). - BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
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Eine solche Zueignungsabsicht aber kann selbst aus einem ungerechtfertigten Ableugnen des Eingangs des fraglichen Betrages noch nicht ohne weiteres gefolgert werden (RGSt 61, 159), zumal in laufenden Abrechnungsverhältnissen bei einzelnen Beträgen leicht ein Irrtum unterlaufen kann, der wohl den Vorwurf eines vertragswidrigen Verhaltens, nicht aber den sehr viel schwerwiegenderen Vorwurf einer strafbaren Handlung zu rechtfertigen vermöchte. - BGH, 16.04.1958 - 2 StR 137/58
Rechtsmittel
Allerdings genügt es, daß sowohl der Haupttäter wie auch der Gehilfe mit bedingtem Vorsatz handeln (RGSt 61, 159). - BGH, 02.02.1954 - 1 StR 621/53
Rechtsmittel
In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht in dem Urteil RGSt 61, 159 einen ähnlich gelagerten Fall entschieden (vgl ferner RG HRR 1940 Nr. 577).