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   RG, 14.12.1931 - II 1004/31   

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RG, 14.12.1931 - II 1004/31 (https://dejure.org/1931,3)
RG, Entscheidung vom 14.12.1931 - II 1004/31 (https://dejure.org/1931,3)
RG, Entscheidung vom 14. Dezember 1931 - II 1004/31 (https://dejure.org/1931,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der Druckschrift selbst zu ersehen sein, wenn auf deren Verbreitung die preßgesetzliche Verjährung Anwendung finden soll?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 145
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Nach der noch heute von Rechtsprechung und Lehre (vgl. insoweit die Nachweise bei Kühl in Löffler, Presserecht 4. Aufl. § 20 LPG Rdn. 26) im Anschluß an RGSt. 66, 145, 147 für Druckwerke entwickelten Definition liegt ein "Presseinhaltsdelikt" vor, wenn eine Straftat durch Verbreiten eines Druckwerks begangen wird, dessen geistig wirksamer Inhalt die Erklärung enthält, die für den betreffenden Straftatbestand erforderlich ist.
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94

    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige

    Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), der durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") verübt wird, erfüllt allerdings die Voraussetzung, nach der die Tat mit einem Druckwerk "strafbaren Inhalts" begangen sein muß (sog. Presseinhaltsdelikt, vgl. RGSt 66, 145; BGHSt 26, 40, 43 ff; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 Rdn. 15 m.w.N.).

    Sie sind - ungeachtet der sie kennzeichnenden, formal-inhaltlichen Besonderheiten (Angaben über die angebotene Kapitalanlage, Anspruch auf Vollständigkeit) - Werbeschriften (Lackner, StGB 20. Aufl. § 264 a Rdn. 10; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 264 a Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 264 a Rdn. 18 f; Samson in SK § 264 a Rdn. 23); sie lassen sich daher bereits den in dieser Bestimmung beispielhaft erwähnten "Werbedrucksachen" zuordnen und dienen nach ihrem objektiven Charakter, für den Inhalt und Beschaffenheit maßgebend sind (RGSt 14, 279, 282 f; 36, 11, 13; 66, 145 f; Löffler aaO Rdz. 58), unmittelbar und ausschließlich (RGSt 36, 11, 13 f; Löffler aaO; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. 12. Kap. Rdz. 20) den "Zwecken eines Gewerbes".

  • LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13

    Beschlagnahme von gehosteten Daten

    Mit dieser in § 74d Abs. 1 StGB statuierten Voraussetzung werden alle Fälle ausgenommen, in denen das Verbreiten der Schrift nicht mit Rücksicht auf ihren Inhalt, sondern mit Rücksicht auf andere Tatsachen, z.B. auf ihre äußere Gestalt oder auf Zeit, Ort oder die besondere Art der Verbreitung, unter Strafe gestellt ist (LK-Schmidt, 12. Aufl. 2007, § 74d Rn. 6; RGSt 66, 145).
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn der Kern der Strafwürdigkeit statt im Inhalt in dem Akte des Herstellens, Verbreitens usw. liegen würde (vgl. RGSt 66, 145).
  • BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04

    Presseinhaltsdelikt (Verbreitung von Druckwerken; Strafbarkeit des Inhalts durch

    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

    Denn die Straftat der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wird gerade durch die auf eine Vielzahl von Lesern wirkende Verbreitung der Zeitschrift mit ihrem geistig wirksamen Inhalt, der die für § 129a Abs. 3 StGB maßgebliche Erklärung enthält, begangen (vgl. RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44; BGH NJW 1978, 1171; …
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Legt man den Begriff des "Druckwerkes strafbaren Inhalts" anhand dieses Zusammenhangs aus, in den die Verjährungsregelung eingebettet ist, so folgt daraus, daß es sich um ein Druckwerk handeln muß, bei dem der Grund, aus dem seine Verbreitung bestraft wird, nur in seinem Inhalt liegt (so schon RGSt 66, 145).
  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Wenn es sich um einen Straftatbestand handeln würde, stünde außer Frage, daß das Verhalten des Betroffenen dem Begriff des Presseinhaltsdelikts unterfiele und infolgedessen die presserechtlichen Verjährungsbestimmungen Anwendung fänden (vgl. BGHSt 26, 40, 43/44; RGSt 66, 145, 147; Löffler, Presserecht Bd. II 2. Aufl., LPG § 20 Rdn. 21 und 23 sowie § 24 Rdn. 18).
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Das dem Angeklagten angelastete Vergehen gegen das Waffengesetz und die ihm vorgeworfene Verunglimpfung des Staates sind in der hier vorliegenden Begehungsform sogenannte Presseinhaltsdelikte; denn es handelt sich um Druckwerke, bei denen der Grund, daß ihre Verbreitung unter Strafe steht, in ihrem Inhalt liegt (RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44 m.Nachw.).
  • BGH, 05.12.1962 - 2 StR 432/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das kann insbesondere bei der strafbaren Werbung in Betracht kommen (vgl. RGSt 53, 276; 66, 145; RG JW 1938, 3229).
  • LG Augsburg, 11.09.2003 - 3 KLs 502 Js 127359/00

    Presserechtliche Verjährung bei Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug durch falsche

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 11/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53

    Rechtsmittel

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